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Vermaͤchtnisse  hinterlassen  sollte  ?  Auch  die  Fuͤrsten  wissen  oft
nicht,  was  sie  wünschen;  sie  wollen,  was  sie  nicht  wollen.
Sagt's  doch  laut  genug  jedem  deutschen  Fürsten,  daß  es  Geistesschwäche
  und  nicht  Geistesstärke  sey,  ohne  Landstände  mehr
durch  Befehl,  als  durch  freiwillige  Ueberzeugung  regieren  zu
wollen;  dah  wir  übrigen,  gemeinen  Menschenkinder  wohl  auch
zum  Regieren  klug  genug  seyn  wollten,  wenn  es  bloß  auf
Herrschen  und  Befehlen  ankomme,  wenn  nicht  die  Gemöther
allmählich  gelenkt,  das  freimürhigste  Publikum  durch  Darlegung
der  Nützlichkeit  gewisser  Anstalten  überzeugt,  unerschrocken
widersprechende  Landstände  durch  Aufklärung  und  Negociations=Feinheit
  gewonnen  werden  müßten;  daß  allein  ein  König
von  Großbritannien,  der  nebst  einem  freien,  unbestochenen
Parlamente  regiere,  ein  König  aller  Könige  sey,  ein  König,
wie  die  Natur  ihre  Könige  stempelt,  ein  Mann,  wenn  er
auch  nicht  diesen  Vater  und  diese  Mutter  gehabt  hätte,
er  würde  Köuig  in  jedem  Stande  gewesen  seyn,  in  dem  ihn
die  Vorsehung  hätte  geboren  werden  lassen.

Sagt#'s  doch  laut  genug  jedem  deutschen  Fürsten,  daß,
wenn  er  nicht  bloß  so  lange  herrschen  wolle,  als  der  Herrschers-Athem
  aus  seinem  Munde  geht,  wenn  er  ein  Testament  machen
  wolle,  an  dessen  genauer  Beobachtung  ihm  viel  liege,
wenn  er  für  eine  zärtlich  geliebte  Gemahlin  auch  nach  seinem
Tode  sorgen  wolle,  wenn  er  eine  Lieblingsanstalt,  ein  Denkmal
  seincs  Namens  auf  die  Nachwelt  bringen  möchte,  daß
Landstände  in  seinem  Lande  seyn  müssen,  aufgeklärt  und  angesehen,
  ein  ungeschwächtes  Korps  verehrter  Patrioten.  Selbst
des  Kaisers  Wort  kann  diesen  letzten  Willen  nicht  so  schützen,
als  ein  ehrwürdiges  Korps  patriotischer  Landstände  denselben
zu  schützen  weiß.  Kein  Eid  des  präsumtiven  Nachfolgers  gibt
ihm  die  Unverletzlichkeit,  als  die  Wachsamkeit  aufgeklärter
landständischen  Deputirten  geben  kann.  Und  doch,  wie  viele