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Die  Unterthanen  der  Praͤlaten  und  die  Bauern  des  Adels,
die  doch  häufig  so  gemischt  mit  den  Kammerunterthanen  des
Herzogs  wohnten,  behielten  ihr  altes  Maaß,  aßen  und  trauken
  nach  alter  Fretbeit,  einzig  der  Kammerunterthan  schien
gedrückt.  Kein  fremder  Nachbar  änderte  sein  Gewicht  und
Maaß;  wie  viel  nun  die  neue  Veränderung  dem  kleinen  alltäglichen
  Handel  des  Kammerunterthanen  schaden  mußte,  wie
wenig  in  einem  so  gemischten  Lande,  als  Wirtemberg  ist,
das  kaufmännische  Laufen  nach  Reichsstädten  und  reichsstädtischen
  Doͤrfern,  nach  Schenken  der  adelichen  Bauern,  zum
Bäcker  und  Fleis,her  in  irgend  einem  benachbarten  Klosterdorfe
  verhindert  werden  konnte!  Welche  Bewegung  es  gab,
wenn  der  neue  Schreiber  in  den  Ort  kam,  wenn  das  alte  Gewicht
  eingetauscht  werden  sollte,  wenn  man  zum  ersten  Male
nach  neuem  Gewicht  einkaufen  mußte!

Die  Empdrung  brach  aus,  die  neue  Klage  war  nicht  die
einzige,  jetzt  zündete  es  nur,  die  Haufen  von  brennbarer  Materie
  hatten  sich  schon  lange  gesammelt.  Schon  lange  her
war's,  daß  Niemand  mehr  wußte,  was  Recht  war,  daßman
  in  der  Kanzlei  nach  einem  Rechte  sprach,  das  kurz  vor
diesem  Niemand  gekannt  hatte,  und  bei  dem  Hofgerichte  des
Landes  die  weisesien  Urtheile  der  Untergerichte  reformirte,  als
ob  die  ältesten  Schöppen  der  Untergerichte  kein  Recht  mehr
wüßten.  Der  alte  Kanzler  Vergenhanus,  den  zuerst  Herzog
  Eberhard  II.  von  seinem  Platze  weichen  hieß  und  das
nachfolgende  vormundschaftliche  Regiment  nicht  mehr  einsetzte,
war  ein  weiser  geistlicher  Mann  gewesen,  seitdem  aber  der
neue  rasche  Kanzler,  Doktor  Lamparter,  sich  eingedrungen,
seitdem  die  von  Herzog  Eberbard  I.  gestiftete  neue  Universitaͤt
im  Gange  war,  seitdem  die  Anzahl  der  dortigen  Rechtslehrer
fast  bis  zur  Hälfte  des  ganzen  Professor-Personals  stieg,  das