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der  erste  Stifter  für  die  dortige  Universitaͤt  bestimmt  hatte.)
seit  diesem  wußte  Niemand  mehr,  was  Recht  war,  ein  neuer
Rechtsborn  war  aufgebrochen,  der  in  Städte  und  Ddrfer  und
in's  ganze  Land  ausfloß,  der  mit  alle  dem  Brausen,  das  die
plötzlichste  Mischung  der  heterogensten  Dinge  veranlassen
mußte,  in  alle  Fugen  der  öffentlichen  Verfassung  und  in  alle
Verhältnisse  des  Privatlebens  einströmte.

Wem  jetzt  Rechtens  Noth  that,  der  kam  da  mit  zehen
Gulden  nicht  davon,  wo  er  vielleicht  zwolf  Jahre  vorher  seine
Sache  mir  zehn  Schillingen  gerichtet  härte.  2#  Was  kurz

vor  diesem  der  Amtmann  noch  erlaubt  hatte,  da  mußte  man
nun  zur  herzoglichen  Kanzlei  laufen,  und  wie  viel  Geld  kostete
nicht  jeder  Brief,  den  man  aus  der  Kanzlei  holen  mußte,
denn  vor  diesem  hatten  sie  bisweilen  auch  noch  umsonst  gesiegelt,
  es  war  noch  geordnet  gewesen,  daß  man  nicht  Alles
auf  Pergament  schrieb,  #)  Heinrich  Lorcher,  mit  dem
man  der  Fiskus-Gebühr  wegen  handeln  mußte,  wenn  man
einen  Brief  aus  der  Kanzlei  haben  wollte,  schien  im  Anfange
seines  Amtes  ein  guter,  billiger  Mann  zu  seyn,  nun  war  er
aber  so  allgemein  verhaßt,  als  Kanzler  Lamparter;  er  steigerte
die  Taren,  1)  und  keine  Tarordnung  war  gemacht,  er  verviel-*)

  Vergl.  Herrn  Professor  Bölhs  Geschichte  der  Universität  Tuͤ-bingen
  S.  22  mit  der  Stiftungs-Urkunde  selbst,  kraft  welcher
außer  den  Mlagistris  in  arlibus  hloß  auf  zehn  Professoren  die
Anlage  gemacht  war.
*“)  Vergl.  die  auf  dem  Stuttgarter  Landtag  1514  übergebenen
Beschwerden  der  Städte  bei  Satrler  Gesch,  der  Herz.  Thl.  1.
S.  162.  n.  16.  ·
M)S.diesvirtemb.RegimentssBerfassungvonuosinMoseks
Wirtemb.  diplom.  S.  251.

1)  S.  die  auf  dem  angefangenen  Stuttgarter  Landrage,  M.  Juni
1544,  Ubergebenen  landschaftlichen  Beschwerden,  die  Kanzlei
mit  Schreibern  zu  besetzen  —  die  ihren  eigenen