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nicht  gedrückt,  denn  auch  wenn  jährlich  der  sogenannte  Landschaden
  ausgeschrieben  wurde,  der  sich,  wie  der  Herzog  selbst  wußte,)
jahrlich  wohl  auf  ein  Hohes  belief,  so  steuerte  hiezu  kein  Prälatenunterthan,
  ?)  kein  Hintersasse  des  Adels,  die  Last  traf
allein  den  Kammerumerthan  des  Herzogs,  und  auch  diesem
wäre  doch  wohl  noch  die  Last  leicht  geworden,  wenn  man  die
jährliche  Repartition,  mit  Zuziehung  einiger  Deputirten  des
alten  Repräsentanten-Korps  der  Kammerunterthanen,  gemacht
hätte!  Nein,  die  Räthe  des  Herzogs  verfuhren  nach  Willkür!

Daß  der  Herzog  Schlbsser,  Städte  und  Doͤrser  verkaufte,
das  Repräsentanten-Korps  der  Kammerunterthanen  dabei
nicht  gehört  wurde,  war  den  klarsten  Verträgen  des  Landes
und  dem  alten  Herkommen  seit  Eberhards  Zeit  völlig  zuwider,
  und  da  doch  bei  Kriegen,  wenn  es  nicht  etwa'nur  vorübergehende
  Febde,  sondern  ein  Hauptkrieg  war,  die  alte  untheilbare
  Masse  des  Landes  Gefahr  lief,  da  es  für  den  ganzen
Wohlstand  der  Kammerunterthauen  galt,  da  sic  williger  trugen,
  wenn  sie  mitverwillige  hatten,  warum  rief  der  Herzog
dieses  Korps  nie?  warum  hörte  er  nicht  Stadt=  und  Gerichts-Depmirte,
  die  doch  vom  Zustande  des  Landes  und  von
den  Gesinnungen  einzelner  Aemter  weit  unterrichreter  waren,
als  je  Prälaten  und  Ritter  seyn  konnten?

Die  Erbitterung  der  Bürger  und  Landleute  war  groß,
die  Bauern  des  Schorndorfer  Amtes  waren  nicht  die  einzigen,
die  gewaltsame  Hülfe  suchten,  *°)  die  Stadt  Skuttgart  nicht

gar  zu  oft  wiederholten  Bitten  um  Beiträge  sielen  doch  auch
den  Prälaten  beschwerlich.
*)  S.  Herzog  Ulrichs  Manifest,  16.  Auaust  1544.
*#)  S.  Landtags-Abschied  10.  März  1520  in  Corp.  Comp.  Wirtemb.
.  63.
*6)  Man  sseht  dieles  theils  aus  vollständiger  Zusammensuchung
der  Verzeichnisse  der  Empörer,  theilo  gilt  auch  als  Beispiel  der