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fangen,  jede  angefangene  desselben  unermüdet  vollendet  wurde?
Wer  hatte  mehr  gewußt,  als  er,  welchen  Widerspruch  sein
neues  Landrecht  und  Hofgerichtsordnung  finden,?)  welche
Einschränkung  seine  Kloster-Reformation  leiden  müßte,  wenn
erst  der  Ritterstand  gefragt  werden  sollte?  Sein  erster  Minister,
  sein  Landhofmeister  von  Gültlingen,  wie  hätte
dieser  rasch  gegen  ein  Korps  rarhen  sollen,  dem  er  selbst  mehr  als
zur  Hälfte  gehèrte?  Wie  der  lutherische  Herzog  mit  dem
kaloinischen  Kurfürsten  von  der  Pfalz  sich  vereinigen  sollen,
  sobald  der  Adel,  wie  es  damals  geschah,  über  kaloinische
Gewaltzbätigkeit  klagte?

So  hat  Wirtemberg  seinen  ersten  Landstand  verloren,
und  vielleicht  daß  sich  auch  der  Prälatenstand  gleich
damals  glücklich  losgewunden  hätte,  daß  mehrere  derselben
dem  Beispiele  von  Zwiefalten  gefolgt,  dem  gläcklich  entronnenen
  Probste  von  Ellwangen  vorangegangen  wären,  wenn
nicht  die  meisten  Prälaten  gleich  an  der  ersten  Uebernahme
der  fürsilichen  Schulden  Theil  genommen,  und  durch  lange
fortgesetzte  Beiträge  an  Zahlung  derselben  der  Nachwelt  ein
redendes  Denkmal  gelassen  hätten,  wie  zweideutig  ihre  gesuchte
  Unabhängigkeit  sey.  Sie  traf  die  Reformation,  wie
ein  tödtender  elektrischer  Schlag  trifft,  für  sie  sprach  kein
Minister  des  Herzogs,  sie  schützte  kein  Bund,  sie  rettete  in
jenen  Zeiten  kein  Kammergericht  und  kein  Hofrath  des  Kaisers,
  der  Gewinn  ihrer  befestigteren  Abhängigkeit  war  reizender,
  als  jemals  Gewinn  der  Abhängigkeit  des  Adels  dem
scharfsehenden  Herzoge  sich  zeigen  konnte.

Obwohl  auch  die  Ritterschaft  alles  Appelliren  an  die  Reichs-Gerichte
  aufgegeben  hätte!  Sobald  Herzog  Julius  im  Calenbergischen
  ein  ähnliches  versuchte,  was  in  Wirtemberg  und
Kurpfalz  fast  ohne  Widerspruch  geschah,  so  widersetzte  sich  der
Adel,  der  Herzog  mußte  sein  Projekt  aufgeben.