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es:  die  guten  Alten  sind  damals  vom  rechten  Pfade  abgekommen,
  und  Herzog  Christoph  kannte  sein  Recht  nicht.  “)  Der
Herzogbrief,  der  das  Andenken  der  alten  Untheilbarkeits-Verträge
  so  feierlich  erneuerte,  gab  leider  die  natürlichste
Veranlassung  des  Mißkennens  der  alten  Verträge;  er,  der
das  Andenken  der  alten  Verträge  zum  Theil  namentlich
erhielt,  machte  die  alten  Verträge  vergessen;  er,  der  dem
Familiengesetze  von  Untheilbarkeit  des  Landes  zum  Schutze
dienen  sollte,  ward  unvermerkt  das  scheinbarste  Dokument
gegen  das  alte  Familiengesetz.

Im  Herzogbriefe  65)  ward  die  wirtemberzische
Landschiaft  zu  Schwaben  gelegen  mit  allen  ihren  Herr-*)

  Man  trägt  sich  haͤufig  mit  der  Meinung,  Herzog  Christoph  habe
aus  freier  Großmuth  alle  diese  wichtigen  Cesssonen  an  seinen
Oheim  gethan,  um  ihn  desto  eher  zum  Heirathen  zu  bewegen.

Aber  erstlich  steht  davon  kein  Wort  im  Traktate  selbst,  sondern
  ein  einziger  Nebenartikel  des  Traktate  bezieht  sich  auf
den  Fall,  wenn  etwa  Graf  Georg  einmal  heirathen  sollte.
In  der  That  heirathete  auch  Graf  Georg  erst  volle  1/  Jahre
nach  geschlossenem  Traktate.  Sweitens,  wenn  auch  Herzog
Christoph  großmüthig  seyn  wollte,  so  hätte  er  ihm  Revenuͤen
assignirt;  aber  ein  Land  ganz  abtreten  zur  Selbstregierung,
da  die  Selbstregierung  des  Landes  kosibar  war?  Drittens.
Wie  durfte  Herzog  Christoph  auf  Kosten  der  Fundamental-Gesetze
  seines  Hauses  und  seines  Landes  nach  dieser  Art
großmüthig  seyn?  Und  wäre  Alles  bloß  aus  Großmuthgeschehen,
gewiß  würde  alsdann  doch  auch  in  dem  Traktate  stehen,  daß
zwar  Herzog  Christoph  seinem  Herrn  Obeim  nichts  schuldig
wäre,  daß  sogar  der  Münsingische  Vertrag  alle  solche  Abson-=derungen
  der  Grafschaft  Mömpelgard  und  der  burgundischen
Herrschaften  verbiete,  daß  man  aber  doch  in  diesem  Falle
u.  s.  w.  Doch  von  allem  diesem  ist  nichts  im  Traktate!

“)  S.  denselben  bei  Lünig  GReichsarchiv  P.  ebec.  Cont.  I.  p.  710,
Mosers  Specimen  Wirt.  diplom.  S.  197;  und  am  genauesten