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hat  den  Knoten  mit  Mömpelgard  wohl  gefuͤhlt.  Aber  statt
zu  lösen,  schlug  er  ihn  zur  Seite.  Sctatt  denselben  aufzuschlingen,
  beging  er  einen  historischen  Fehler,  den  Keiner  vor
ihm  und  Keiner  nach  ihm  begangen.?)

Wer  wird  am  Ende  nicht  gefehlt  haben,  wo  moenx  er
und  Breyer  und  Hoffmann  fehlten?

Der  Zug  ist  auch  mit  diesen  drei  höchst  ehrwürdigen
Männern  nur  eröffnet.  Ich  könnte  noch  manchen  sehr  ehrwürdigen
  Namen  nennen,  ich  könnte  noch  manche  ältere  und
neuere  aufführen.  Doch  lange  fort  mochte  ich  die  angenommene
  Rolle  nicht  spielen;  Spötter  sagen  sonst,  sie  sey  bis
zum  Nakürlichen  getroffen  —  nun  also  zu  Herzog  Ehristoph,
und  in  Christophs  Geschichte  zur  Hauprsache  zurück.

War  demnach  einmal  Herzog  Christopb  4555,  durch  Zufall
  oder  scheinbare  Noth,  durch  Irrthum  oder  Unwissenheit.
seiner  Räthe,  um  den  Besitz  von  Moͤmpelgard  und  der  trefflichen
  burgundischen  Herrschaften  gekommen  —  ein  Verlust,
wodurch  er  gewiß  mehr  als  56,000  Unterthanen  verlor;)

*)  Hoffmann  behauptete,  Graf  Heinrich  habe  noch  zur
Zeit  des  Münsingischen  Vertrages  Mömpelgard
besessen.  So  habe  sich  demnach  Mömpelgard  nicht  unter  den
zusammengeworfenen  Landen  der  Eberharde  befundeh.  v.  I.  c.
PF.  489.

90)  Den  historischen  Hergang  betreffend,  wie  Herzog  Christoph  in
die  Sache  hineinkam,  findet  man  mehrere  sonst  ungedruckte,
selbst  auch  bei  Sattler  nicht  befindliche,  Urkunden-Ertrakte  in
Mosers  Staatsrechte  Thl.  15,  S.  228,  229.  Der  Hergang
war  wohl  dieser.  Christoph  wurde  von  seinem  Vater  Ulrich
aus  mehr  als  einer  Ursache  unverdientester  Weise  gehaßt,  und
der  mürrische  alte  Mann  hatte  nicht  nur  einmal  im  Sinne,
alle  die  schönen,  während  seiner  Regierung  neuerworbenen
Lande  durch  ein  Testament  seinem  Sohne  zu  entziehen  und
seinem  Bruder  Georg  zu  vermachen,  ungeachtet  dieser  schon
längst  sein  Gebührendes  besaß,  und  feierlichst  zu  Gott  geschworen