158

war  einmal  hier  trotz  der  bewährtesten  und  gekanntesten  alten
Familienverträge  eine  regierende  Sekundogenitur  errichtet,
so  schleppte  sich  der  nun  gemachte  Fehler  170  Jahre  lang

hatte,  daß  er  an  Wirteinberg  und  Mömpelgard  nebst
allem  JZugehörigen,  so  lange  irgend  jemand  von  Ulrichs
Mannsstamme  lebe,  gar  keinen  Anspruch  machen  wolle.  ulrich
  forderte  sogar  zweimal  seinem  Sohne  einen  Eid  ab,  daß
er  datnit  zufrieden  sepn  wolle,  wie  Georg  von  ihm  werde  bedacht
  werden.  Der  Sohn  schwur  auch  beide  Male,  aber  in  der
Hoffnung,  so  wenigstens  seinen  Vater  zu  besänftigen,  daß  ihm
nicht  alle  neuerworbenen  Stücke  Landes  entzogen;  oder  das
Herzogthum  selbst  zerrissen  würde.  Doch  weil  er  den  Launen
des  alteit  mürrischen  Mannes  nie  trauen  konnte,  so  schloß  er
selbst,  kaum  noch  vierthalb  Jahre  vor  seines  Vaters  Tode,  ohne
Wissen  desselben,  insgeheim  einen  Traktat  mit  George  Er
versicherte  Georg  Alles,  was  etwa  Ulrich  ihm  vermachen  würde,
einst  treulich  zu  erfüllen,  wenn  es  nicht  den  alten  (Untheilbarkeits-)
  Verträgen,  worauf  sich  auch  Wirtembergs
  Erhöhung  zum  Herzogthum  gründe,
zuwider  sep.  Nur  damit  alsdann  Georg  das  Testament
Ulrichs  nicht  betrieb,  so  versprach  Christoph  zugleich,  ihn,  wenn
Ulrich  es  nicht  förmlich  thue,  selbst  so  zu  bedenken,  wie  Ulrich
in  einem  gewissen  Schreiben  an  Landgraf  Philipp  4539  Hoffnung
  gemacht  habe.  So  höchst  vortheilhaft  nun  auch  Georg
in  diesem  Schreiben  bedacht  war,  so  war  ihm  doch  nichts  deutlich
  zur  Selbstregierung  versprochen,  und  elnige  der  wichtigsten
  gethanen  Versprechungen  fielen  ohnedieß  von  selbst  hinweg,
  denn  sse  waren  gegen  die  alten  Verträge.  Herzog  Christoph
  war  demnach  höchst  übel  berathen  und  höchst  übel  unterrichtet,
  da  er  1555  die  Regierung  von  ganz  Mömpelgard
nebst  den  burgundischen  Herrschaften  und  mehreren  wichtigen
Vortheilen  an  Georg  abtrat.  Er  war  ängstlich  besorgt,  daß  die
alten  Verträge  gehalten  würden,  und  er  selbst  übertrat  sie.
Um  die  alten  Verträge  zu  retten,  schloß  er  1553  diesen  Vergleich
  mit  Georg,  und  in  diesem  Vergleiche  selbst  war,  ohne
daß  er  es  wahrnahm,  ein  Haußtpunkt  dieser  Verträge,  die
ewige  Union  von  Mömpelgard  mit  Wirtemberg,
geradehin  umgestoßen.