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Das  war  nun  nach  des  Vaters  Tode  das  Gemeingut  von
fuͤnf  Bruͤdern,  das  in  kleinen  Theilchen  so  zerstreut  lag,  daß
kein  politischer  oder  topographischer  Oedipus  fünf  ungefähr
gleiche  Portionen  hätte  zusammenrathen  können.  Das,  bis
es  ausgeforscht  war,  bis  man  erst  in  Grundsätzen  sich  einverstand,
  nach  welchen  getheilt  werden  sollte,  das  war's,  was
fast  sieben  Jahre  lang  die  rechtsgelehrten  Herren  beschäftigte,)
und  endlich  doch  noch  ohne  die  rechtsgelehrten  Herren  getheilt
ward.

So  drang  die  Noth  zuletzt,  daß,  da  die  zwei  ältesten
der  nachgeborenen  Söhne,  nun  groß  und  volljährig  geworden,
endlich  heirathen  wollten,  daß  man  sich  zu  den  letzten  Traktaten
  in  höchster  Stille  vereinte,  daß  kein  Corpus  juris  und
keine  Meinungen  der  Rechtsgelehrten  mehr  gebraucht,  daß  nur
einige  wenige  Rathgeber  gehört,  und  Alles,  so  gut  man's  damals
  verstand,  nach  altfürstlicher  wirtemberzischer  Sitte  gerichtet
  ward.?)

So  gut  man  es  damals  verstand,  daß  man  also  clan,
ben  konnte,  es  sey  altfürsilicher  wirtembergischer  Sitte  gemäß,
  Mömpelgard  nebst  den  burgundischen  und  elsassischen
Herrschaften  dem  zweiten  Prinzen  zur  eigenen  Regierung
  anzuweisen.  Und  der  dritte  Prinz,  ein  Abenteurer,
  der,  ungeachtet  er  kaum  achtzehn  Jahre  alt  war,  schon
in  Asien  Eroberungen  gemocht  und  die  Lappländer  schon  besucht
  hatte,  der  war  zufrieden.  wenn  er  nur  auch  etwas,  sey's

*)  Schon  1609  mußte  der  Kübünger  Professor  der  Rechte  J.
Heinr.  Bocer  ein  Consilium  stellen,  und  der  fürstbrüderliche
Vergleich  selbst  ist  erst  vom  28.  Mai  1617.  S.  denselben  in
Lünigs  Reichs-Archiv  Port.  sp.  Cont.  II.  p.  745  eic.

**)  S.  die  Nachrichten  des  berühmten  Thom.  Lansius  bei  Sattler
  Gesch.  der  Herz.  Thl.  IX.  S.  61,  62.