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jetzt  regierenden  Herzogs  ein  Testament  gemacht,  “)  noch
wuͤrde,  leider!  die  ewige  Union  von  Moͤmpelgard
mit  Wirtemberg  dem  erstgebornen  regierenden  Herrn
bestritten  werden  können.  72)

So  ward  endlich  erst  4737  erstattet,  was  die  weisen  Alten
  schon  1482  vorsichrigst  festgesetzt  hatten.  So  ward  nach
mehr  als  180jährigem  Irrthum  endlich  vollig  eingelenkt,  und
wir  glaubten,  neue  Bahn  befahren  zu  haben,  indeß  wir  nur
auf  die  Bahn  der  Alten  einlenkten.  So  siehr  jetzt  endlich  die
Grundveste  des  wirtembergischen  Hauses  unerschütterlich  fest,
und  ehen  die  Mrte,  die  soust  so  manches  den  Grundverträgen

und  Religionöverhältnissen  des  Landes  hoͤchst  Nachtheilige  enthielt,
  eben  das  Testament,  das  nie  ganz  gelten  konnte,  weil
es  in  manchen  Artikeln  gegen  die  heiligsten  Grundverträge  des
Staats  gelten  wollte,  eben  das  Testament  ist  die  letzte  und
sichersie  Grundveste  des  wirtembergischen  Hauses.  26)

*)  7.  März  4757.

s#)  Man  kann  in  Mosers  Staatsrechte,  Thl.  15,  S.  247  und
Khl.  14,  S.  234,  die  hiehergehörigen  Stellen  des  Karl-Alerander=Testaments
  sehen,  worauf  sich  nun  die  ewige  Union  Wirtembergs
  mit  Mömpelgard  gründek.  Fast  noch  vollständiger  findet
man  sse  bei  Hoffmann  I.  c.  p.  478.  Durch  Karl  Aleranders
Testament  ward  auch  nicht  nur  gewonnen  ewige  Union  von  Moͤmpelgard
  und  der  zugehörigen  Herrschaften  mit  Wirtemberg,  sondern
  das  Gesetz  der  Untheilbarkeit  und  ewigen  Vereinigung
erstreckte  sich  auf  Alles,  was  er,  der  regierende  Herzog,  1757
besessen.  Es  ward  auch  als  Princip  festgeseht,  daß,  was
etwa  ein  regierender  Herr  während  seiner  Regierung  an  wirtembergischen
  Schlössern  und  Häusern  von  den  Landesgefällen
meliorirend  verwende,  daß  hieran  kein  Allodial-Erbe  Forderung
machen  könne,  sondern  daß  es  als  untheilbar  zum  Lande  gehöre.
  Es  ward  festgesetzt,  daß  den  nachgebornen  Herren  auch
nicht  einmal  Jagd-Distrikte  ausgezeichnet  werden  sollten  u.  s.  w.

vro)  Billig  hätte  ich  hier  auch  noch  des  den  41.  Februar  1780  geschlossenen
  neuen  fürstbrüderlichen  Vergleichs  gedenken  sollen,