179.

und  auf  die  ihnen  vollständig  vorgelegten  Landes=  und  Familien-Verträge
  besonders  verglübden  Männer,  und  hauptsächlich
der  von  historischen  und  diplomatischen  Kenntnissen  gewiß  nicht
leer  gewesene  berühmte  Tübinger  Rechtslehrer  D.  Bocer,  welcher
  einen  Land-Hofmeister  Graf  von  Limpurg,  Cantzler  von
Engelshofen,  Hofrichter  von  Remchingen,  Vicekantzler  D.  Faber
vor  und  nach  sich  die  gelehrten  Oberräth  D.  Broll,  D.  Kielmann
  und  D.  Breitschwerdt  in  den  über  diesen  Gegenstand
von  anno  1616  bis  1617  mehrfältig  gepflogenen  Berathschlagungen
  zu  Mit=  Votanten  gehabt,  so  gar  übel  daran,
daß  ihre  Protokollen  und  Gutachten,  wie  ich  davon  einen
guten  Theil  besitze,  nicht  in  öffentlichen  Druck  gekommen,
um  vor  ihre  volle  Einsicht  und  Rechtschaffenheit  laur  reden
zu  können?

Ich  darf  mit  gutem  Grunde  behaupten,  daß  zu  keiner
Zeit  und  auch  in  keinem  andern  Lande  Deutschlands  eben  in
dem  von  Herrn  Spirtler  bemerkten  Zeitraum  der  470  Jahren
  es  bessere,  und  um  ihre  Regenten  und  das  Vaterland
verdientere  Männer  als  in  Wirtemberg  gegeben,  und  wie  hätte
auch  wohl  selbst  der  thätige  Herzog  Cbristoph  ohne  dergleichen
tüchtige  Werkzeuge  sich  so  bald  aus  dem  wichtigen  Felonie-Proceß,
  welchen  der  Römische  König  Ferdinand  mit  seinem
Herrn  Vater  seit  4546  getrieben,  sich  schon  in  den  ersten
Jahren  seiner  Regierung  loswicklen,  oder  selbst  das  wichtige
Reformations-Geschäfft  durchsetzen,  und  auch  solche  vortrefliche
Gesetzgebung  zu  Stande  bringen  können,  welche  bis  auf  den
heutigen  Tag  bepnahe  die  einige  Richtschnur  in  geist=  und
weltlichen  Dingen  sind?  Freilich  sind  ihre  Namen  aus  den
actis  Publicis  Imperü  nicht  so  allgemein  bekannt,  wie  unter
der  Regierung  Herzog  Eberhard  des  Illten  die  Namen  eines
Cantzlers  Loffler,  Burkard  und  Geh.  Raths  Varnbüler,  oder
auch  des  von  den  Herrn  Professor  gedachten  Myler  von  Ehren-12

  *