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bach,  welchen  Gott,  gleich  jenen  ältern  Räthen,  ihre  in  den
kummervollesten  Zeiten  dem  lieben  Vaterland  bezeugte,  so
treue  und  erspriesliche  Diensie  in  der  Ewigkeit  vergelten  wolle!

Ich  erkenne  und  schee

.  .  Aber  es  kränkt  mich  i  in  der  Seele,  wann
man  4  rechtschafenen  ehrwürdigen  Männern  nicht  alle  Gerechtigkeit
  wiedersahren  laͤsset,  und  je  Herrn  und  Diener,  und
selbst  einen  Herzog  Christoph  einer  so  großen  Unwissenheit
  und  Irrthums,  und  einer  unbegreiflichen
Verletzung  der  wesentlichsten  Familien-Gesetze
beschuldiget.  Ich  kann  und  will  den  Namen  eines  Patrioten
in  meinem  kleinen  Circul  mir  nicht  beymessen:  aber  das  darf
ich  doch  laut  bekennen,  daß  ich  Regenten  und  Räthe,  welche
es  mit  dem  Vaterland  so  wohl  gemeint,  in  ihrer  Asche  an
dem  Rande  meines  eigenen  Grabes  annoch  verehre,  und  wird
selbst  auch  mein  Freund  mir  nicht  verdenken,  wann  ich  ein
Wort  vor  sie  in  der  Absicht  wage,  damit  nicht  jemand  durch
den  Reiz  der  dem  Herrn  Professor  ganz  eigenen  Sprache,
selbst  gegen  seine  Absicht,  verleitet  werde,  diesen  ehrwürdigen
Männern  auf  ihren  Gräbern  noch  Hohn  zu  sprechen.

Hätte  der  Herr  Professor  die  Seite  169  kaum  zur  Seite
berührte  Frage  zu  seinem  Gegenstande  genommen,  ob  oder
wie  fern  gedachter  Hergog  Chrisioph  und  dessen  Sohn  Herzog
Ludwig  berechtiget  gewesen,  in  ihren  so  gar  zu  wirklichen
Landes-Grund-Gesetzen  erwachsenen  Testamentlichen  Verordnungen
  anno  1566  und  1587  als  welche  hernach  den  Anlaß  zu
dem  Fürstbrüderlichen  pacto  anno  1617  gegeben  baben,  ihrem
ree  gebornen,?)  und  noch  ungebornen  zweiten  Sohn  so  gar
dem  Herzogthum  wirklich  einverleibte  Städt  und  Aemter  gegen

*)  Ein  Druckfehler,  den  Jeder  leicht  durch  Konjektur  bessern  kann.