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jenen  eutschlossenen  Fürsten  zu  einem  solchen  Opfer  zu  einer
Zeit  bewogen  haben,  wo  er  noch  mit  den  unglückseligen  Zeiten
  seines  Herrn  Vaters  genug  zu  kämpfen,  auch  nach  vollen
drei  Jahren  dessen  Ableibens  von  einer  widrigen  testamentlichen
Verordnung  zu  Gunsten  Grafen  Georg  vorhin  nichts  mehr
zu  besorgen  gehabt,?)  und  wogegen  ihn  allenfalls  jene  Untheilbarkeits-Urkund,,
  wenigstens  in  Absicht  auf  die  Mdmpelgardischen
  Lande,  sattsam  geschötzt  baben  würde.  Und  schreibet
ja  mein  lieber  Freund  selbst  S.  147,  daß  diesem  Grafen  Georg,
falls  er  mit  Einwilligung  seines  ältern  Bruders  Herzogs  Ulrich
sich  verheurathen  würde,  schon  anno  4543  neben  den  zwei
Elsäsischen  Herrschaften  ein  jährliches  Deputat  à  5000  Gulden
zugesichert  worden  seye2

Herzog  Ludwig  machte,  wie  schon  gedacht,  bie  nemliche
testamentliche  Verordnung,  wie  sein  Herr  Vater  Herzog  Christoph,
  auf  den  Fall  ihme  ein  zweiter  Sohn  geboren  wuͤrde;
schrieb  aber  zugleich,  falls  er  ohne  maͤnnliche  Leibes-Erben
sterben  würde,  seinen  Vetter  Graf  Friedrich  von  der  Moͤmpelgardischen
  Linie,  und  Nachfolger  am  Regiment,  zum  Erben
aller  der  von  ihme,  gleich  als  von  seinem  Herrn  Vater  und

im  Cessions-Vertrage  nothwendig  hätte  gedacht  werden  sollen,
so  sebe  ich  nicht  ein,  was  man  Anderes  sagen  kann,  als  —
man  war  ssch  der  Sache  damals  nicht  bewußt.  Man  erinnerte
sich  des  Inhalts  der  alten  Verträge  nicht  vollkommen.

Herr  Breper  erinnert  sich  nicht,  wozu  Herzog  Christoph  kraft
des  Basel'schen  Vertrages,  17.  April  1547,  gegen  seinen  Oheim
ssch  verpflichtet  hatte,  und  wie  der  Oheim  deßwegen  die  acquisita
  von  Ulrich  hätte  ansprechen  können.  Die  Abtretung  von
Mömpelgard  war  also  nur  ein  Aequivalent  gegen  diese,  dem
Obeim  schon  ehedem  verwilligten  Vorkheile,  allein  daß  Herzog
Christoph  dieses  Aequivalent  gab,  daß  er  der  alten  Verträge,
als  eines  Hindernisses,  hiebei  gar  nicht  gedachte  —  hler  liegt
der  Knoten,  den  man  aufzulösen  hat.