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es  gerade  so,  als  ob  es  sich  von  selbst  verstünde,  daß  einer
solchen  Theilung  kein  Hausgesetz  entgegen  sey.  Sie  handelten
gerade  so,  wie  allein  nur  die  handeln  können,  die  das  entgegenstehende
  heiligste  Fundamentalgesetz  nicht  kannten.

Aufmerksam  gemacht  durch  einen  großen  Mann,  dessen
bochstehrwürdiger  Name  allein  schon  zu  einer  mehr  als  verdoppelten
  Aufmerksamkeit  aufforderte,  habe  ich  mehr  deun  einmal
  untersucht,  ob  nicht  dieser  große,  merkwürdige  Anomaliesall
  im  Wirtembergischen  Hause  gerade  ungefähr  ein  Fall  der
Art  seyn  moͤchte,  wie  sie  in  der  Geschichte  fast  aller  deutschen
Häuser  ün  sechzehnten  und  noch  im  siebenzehnten  Jahrhundert
  vorkommen.  Die  Begriffe  der  Untheilbarkeit  läuterten
  und  rektificirten  sich  erst  mühsam.  Man  hielt  Auszeichnungen
  der  schönsten  Distrikte  für  die  nachgeborenen  Prinzen,
  selbst  auch  wenn  sie  mit  außerordentlichen  hohen  Rechten
und  oft  fast  mit  vollen  Hoheitsrechten  verbunden  waren,  man
bielt  sie  doch  nicht  der  Untheilbarkeit  widersprechend.  Man
hielt  das  Ganze  noch  immer  für  ungetheilt,  wenn  die  ausgezeichneten
  Stücke  Landes  irgend  nur  noch  durch  einige
Hauptsäden,  oft  fast  nur  dem  Scheine  nach,  mit  der  Hauptmasse
  zusammenhingen.  Man  rang  langehin,  die  Idee  der
Untheilbarkeit  des  Landes  zu  vereinen  mit  den  angenommenen
Ideen,  daß  doch  alle  Söhne  —  Erben  seyn  mäßten,  daß  doch
keinem  Sohne  sein  Pflichttheil  am  Lande  genommen  werden
könne,  und  was  des  undeurschen  Wesens  mehr  war.

Doch  auch  nicht  dieser  sonst  so  gemeine  Fall  war  dießmal
  im  Wirrembergischen  Hause  gewesen.  Niemand  hatte
die  Idee  der  Untheilbarkeit,  wie  sie  dem  Herzogbriefe  eigen
war,  durch  undeutsche  Künsteleien  zu  schwächen  oder  zu  romanisiren
  gesucht.  Die  Theilung  traf  einzig  gerade  nur  den
Theil  der  untheilbaren  Masse,  dessen  unauflösliche  Vereinigung
mit  der  Haupemasse  auf  jener  im  Herzogbriese  enthaltenen