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Sie  haben  es  nicht  gewagt,  verehrtester  Mann,  den  Satz
abzuleugnen,  daß  Mömpelgard  im  Münsingischen  Vertrage,
den  der  Herzogbricf  bestätigt,  zur  untheilbaren  Masse
gerechnet  worden  sey.  Nun  denn,  wer  kann  die  Männer  loben,
  die  Mömpelgard  abgetheilt  haben,  wenn  Mömpelgard
nach  dem  klarsten  Fundamemalgesetz  des  Hauses  zur  untheilbaren
  Masse  gehbren  sollte?  Herzog  Christoph,  unter  dem
die  erste  Trennung  Mdmpelgards  geschah,  war  fürwahr  ein
weiser  Fürst;  aber  der  Fürsten  Sache  ist  es  nicht,  alte  Verträge
  zu  lesen,  denn  dafür  sind  Kanzler  und  Räthe  da.  Doch
Herzog  Christoph  hatte  weise  Männer  zu  Landhofmeister,
Kanzler  und  Räthen,  und  weise  Räthe  sollten  so  gewaltig
  sich  verfehlt  haben?

Wie  nicht  denn!  Waren  sie  denn  untrüglich?  Soll  denn
der  Glaube  an  ihre  Weisheit  alle  die  augenscheinlichen  Beweise
widerlegen,  die  wir  selbst  bei  Vergleichung  der  Urkunden  vor
uns  liegen  haben?  Wer  weiß  nicht  aus  der  Geschichte  seiner
eigenen  Ueberzeugungen  und  seiner  eigenen  Kenntnisse,  an
welch'’  kleinen  Veranlassungen  es  oft  liegt,  daß  man  oft  aus
Jrrthum  in  Irrthum  geräth.  Und  gerade  vollends  bei  der
Art,  wie  jetzt  noch,  und  noch  mehr  ehedem,  Haus=  und  Staats-Verträge
  geschlossen,  die  wichtigsten  Negociationen  vollendet
werden!

Dieß  sind  die  Sodomsäpfel  der  hochheiligen  Mysteriosstät,
womit  gewöhnlich  alle  solche  Verträge  gemacht,  die  wichtigsten
Grundgesetze  des  Staates  abgefaße  werden.  Geschäftsmänner
und  Räthe  finden  sich  gewöhnlich  überzeugt,  daß  die  Publicität
  unnütz  sey,  und  daß  nur  das  Schulvolk  aus  angeborenem
Fuͤrwitze  überall  mitsprechen  wolle.  Nun  reifen  denn  auch
dies-  e  Früchte!  In  hochheiligen  Amtsrespekt  gehüllt,  denn
wer  wohl.  sollte  es  besser  verstehen  können,  als  gerade  Land-Hofmeister,
  Kanzler  und  Räthe?  —  in  heiligen  Amtsrespekt