227

Doch  so  viel  auch  Zweifel  dieser  Art  entstehen  moͤchten,
so  mancher  Zweifel  selbst  einem  so  mächtigen  Hause,  als  Oestreich
  ist,  sein  Recht  streitig  machen  könnte;  der  neueste  Vergleich
  zwischen  dem  regierenden  Herzog  Karl  und  seinen  Landständen,
  der  das  Andenken  des  öftreichischen  Successons-Rechts
  feierlich  erneuerte,!)  hat  manchen  alten  Einwurf  entkräftet,
  manchen  Zweifel  zum  Vortheil  des  östreichischen  Hauses
  klar  gemacht.  Es  sey  also  vorerst  angenommen,  was  doch
zuberläßig  mebr  Gewißheit  hat,  denn  daß  es  nur  historische
oder  publicistische  Hppothese  scheinen  sollte  —  Oestreich  succedirt
  in  Wirtemberg,  wenn  der  Mannssiamm  des  wirtembergischen
  Fürstenhauses  einst  erloͤschen  sollte.

Oestreich  succedirt  in  Wirtemberg.  Doch  wie
der  Vertrag,  worauf  Alles  ankommt,?)  unverkennbar  deutlich

*)  S.  die  Worte  der  kaiserlichen  Konfirmation  dieses  Vergleichs:
wollen,  daß  vorbeschriebener  Erbvertrag  und  Receß
  in  allen  und  jeden  Worten  —  unverbrüchlich
gehalten  werden  soll  —  von  allermänniglich,  insonderheit
  aber  auf  den  Fall  eröffneter  Anwartschaft
  von  den  künftigen  Successoren  unsers
löbl.  Hauses  Oestreich  —  —  So  weit  diese  Bestätigung
  .  künftiger  unserm  löblichen  Hause
Oestreich  vorbehaltener  Anwartschaft  und  Succession
  in  beiden  Herzogthümern  Wirtemberg
und  Teck  nicht  zuwider  oder  entgegen  ist.

)  S.  Prager  Vertrag  vom  24.  Jannar  1599  in  der  wirtemb.
Landes-Grundverfallung  S.  265.

„Zum  zehenten  sollen  uff  den  künftigen  Faal  Hesterreichi-„scher
  Successson  die  Herzogthumb  Wirtemberg  und  Tögkh,  an
„band  und  Leuthen,  anderer  gestalt  nicht,  denn  in  solcher  Quaolität,
  wie  dieselbe  bey  Usfrichtung  beeder  des  Kadauwerischen
„und  Passawerischen  Vertrags  beschaffen  geweßt,  an  das  Hauß
„Oesterreich  fallen,  dasjenige  aber,  so  hlerzwischen  weiter  darzu
„erkaufft  oder  in  ander  weg  acquirirt  werden  möchte  (jedoch
„wofern  es  nicht  von  älters  hero,  etwa  wirtembergische  Lehen
voder  sonsten  der  Kammer  heimbgefallen  sondern  von  neuem

15