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Landes;  die  Allodial-Erben  erhalten  nach  rechtmaͤßiger  Schaͤ-tzung

  eine  kompensirende  Geldsumme.

Doch  weder  Oestreich,  noch  die  Allodial-Erben  moͤchten.
mit  dieser  Auflösung  zufrieden  seyn,  und  am  wenigsten  mochte
diese  Aufldsung  mit  den  vorliegenden  Verträgen  selbst  übereinstimmen.
  Der  Prager  Vertrag  will  nichts  von  Meliorationen
  an  Land  und  Leuten  wissen;  jeden  Zuwachs  der  Lande
selbst  schließt  er  von  den  Meliorationen  aus,  wenn  anders
nicht  das  zugefallene  Stück  ein  altes  Lehen  sey,  ein  Stück
Landes  sey,  das  ohnedieß  einmal  der  wirtembergischen
Kammer  zugefallen  wäre.  Offenbar  will  der  Prager  Vertrag,
  auf  den  doch  Alles  hier  ankommt,  unter  dem  Namen
der  Meliorationen  nichts  Anderes  begriffen  wissen,  als  was  in
dem  Herzogkhume,  wie  es  1552  schon  gewesen  war,  an  großen,
  neuen  öffentlichen  Gebäuden,  an  Festungen  u.  d.  m.
meliorirt  worden  sey.)

*)  Man  darf  nur  n.  10  und  n.  11  im  Prager  Vertrage  mit  einander
  vergleichen,  so  erhellt  deutlich,  daß  man  unter  Meliorationen
  Geschütz,  Festungen  u.  d.  m.  begrisfen,  Zuwachs
an  Land  und  Leuten  aber  auê#drücklich  n.  10  ausgeschlossen.
N.  10  des  Prager  Vertrags  ist  oben  Anmerk.  c.  beigebracht  worden.
  Und  u.  41  lautet  folgendermaßen:  Nachdem  auch  von
uns  Herzog  Friedrich  in  Acht  genommen,  daß  gewährter  After-Lehnschaft
  allerlep  nützliche  Mcliorationes  fürgenommen  und  in's
Werk  gerichtet  worden,  und  dann  wir  unsere  Posterität  und
.  Erben  gleichmäßige  Verbesserung  anrichten  möchten,  und  derowegen
  auf  unsere  Anrege  und  Begehren  für  nicht  unbillig  erachtet
  worden,  was  seither  des  Passauerischen  Vertrags  bei  gewährter
  Afterlehnschaft  und  hernach  bis  auf  zutragenden  Fall
Oesterreichischer  Anwartschaft  für  nützliche  Meliorationes  ...
in  viel  berührten  Herzogthumben  ..  angerichtet  worden,  daß
deren  bep  künftiger  Oesterr.  Success.  die  Eigenthumbserben
wieder  zu  genießen  haben  mögen.  So  sollen  ..  ex  parie
des  Hauses  Oesterreich  2  ober  3,  und  wegen  des  Hauses  Wir-