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reich  einst  zahlen  wollen,  was  es  unbezahlt  und  unerstattet
nehmen  zu  können  scheint?  werden  die  Tochter  und  Allodial-Erben
  zufrieden  und  entschädigt  seyn,  wenn  man  ihnen  auch
Gelt  gibt  statt  der  schonen,  großen  Stücke  Landes,  die  krast
des  Pragischmu  Vertrags  ihnen  allein  nur  billig  haͤtten  zufallen
  sollen?

Wie  denn  wohl  der  Knoten  gelöst  werden  könnte!  Es
ist  hart,  gegen  die  Toͤchter  und  Allodial-  Erben  sprechen  zu
wollen.  Es  macht  wenig  Muth  im  Sparen  und  Ankaufen
von  Ländern,  wenn  alles  neuerkaufte  Land  wegen  eines  immer
  doch  nur  geringen  Zuschusses,  den  die  Landstände  zum
Kausschilling  thaten,  für  die  Familie  dessen,  der  den  größten
Theil  des  Kaufschillings  gab  —  Gott  weiß  wie  bald!
auf  ewighin  verloren  seyn  solle.  So  würden  die  Herzoge
von  Wirtemberg  in  jedem  solchen  Falle  nicht  für  sich  und
für  ihre  Familie  gespart  und  gekauft  haben,  sondern  —  für
das  Haus  Oestreich.  So  wäre  es  weit  vorträglicher  gewesen
für  die  Familie,  kein  Land  zu  kaufen,  sondern  selbst  bei  noch
so  mähigen  Procenten  Kapitalien  anzulegen,  zu  Tonnen  Goldes
  und  zu  Millionen.  So  würde  jener  höchst  nützliche  Zuschuß,
  den  oft  die  Landsiände  thaten,  daß  neues  Land  angekauft
  werden  konnte,  ein  unglücklicher,  das  Familien-Koapital
  zernichtender  Beitrag  seyn.  So  wäre  jede  solche  Inkorporation
  ein  unersetzlicher  Familienverlust,  der  sich,  nach
einem  erst  räuschenden  Gewinn,  bald  oder  spät  als  unersetzlicher
  Verlust  zeigen  müßte.

Wie  denn  wohl  der  Knoten  gelöst  werden  könnte!  Der
wird  doch  nicht  den  Knoten  gelöst  zu  haben  glauben,  der  das
Successsonsrecht  des  östreichischen  Hauses  sireitig  zu  machen
sucht.

Wenn  das  öftreichische  Successionsrecht  nicht  gelren  soll,
so  wird  der  Knoten  gerade  noch  größer.  So  lange  jenes