237

Successionsrecht  gilt,  so  ist  bloß  von  den  Erwerbungen  die
Frage,  die  seit  1552  dem  Lande  einverleibt  worden.  Soll
einst  aber  Wirtemberg  nach  Aussterben  seines  Mannsstammes
dem  Neiche  heimfallen,  so  wird  dann  Frage  werden  von  allen
den  noch  weit  größeren  Erwerbungen,  die  seit.  1495  gemacht,
seit  1495  dem  Herzogthume  einverleibt  worden.  )  Das  Interesse
  der  Töchter  und  Allodial-Erben  ist  nun  doppelt  gereizt.
Die  Hoffnung  wird  doppelt  rege,  ob  es  etwa  leichter  seyn
möchte,  ein  schon  mehr  als  halb  verlorenes  Allodium  noch
ausgeschieden  zu  erhalten  von  der  neuentstandenen  großen
Reichsdomäne,  als  es  leicht  geworden  seyn  würde,  mit  Oestreich
  zu  theilen,  was  Oestreich  ungetheilt  nehmen  zu  können
schien.  «

Wenn  man  einmal  bei  Schließung  der  Hausvertraͤge  von
der  rechten  Bahn  abwich,  so  kreuzen  sich  endlich  oft  die  Dinge
gauz  wunderbar!  Wer  härte  es  nicht  für  die  sicherste  Auflösung
  dieses  Knotens  gehalten,  wenn  sich  der  Herzog  und
die  Landstände  in  irgend  einem  neuen  Recesse  feierlich  wechselsweise
  erklärt  hätten,  daß  alle  jene  alten  Inkorporationen
bloß  bis  dahin  zu  versiehen  seyen,  so  lange  der
Mannsstamm  des  wirtembergischen  Fürstenhauses
  blühte?

Jene  Inkorporations-Recesse  waren  doch  einzig  nur  zwischen
  dem  Herzog  und  seinen  Landständen  geschlossen  worden.
Wer  den  Vertrag  schließt,  kann  auch  den  Vertrag  durch  Nebenverträge
  und  nachfolgende  Recesse  modificiren.  Wer  könnte
den  Landständen  wehren,  wenn  sie  auf  ihr  Recht,  eine  ewige
Union  dieser  neuerworbenen  Stücke  zu  fordern,  zum  Vortheil.

6)  Man  erinnere  sich,  wie  viel  Herzog  Ulrich  aus  Gelegenheit  des
Bapern-Landshutischen  Erbschaftskrieges  von  Bayern  und  von
Pfalz  gewann.