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der  MAlodial-Erben  des  regierenden  Hauses,  nun  Verzicht  thun
wollten?  Wenn  sie  es  nun  gegenwärtig  thun  wollten,  ehe
irgend  noch  ein  Recht  des  östreichischen  Hauses  aufwacht,  ehe
irgend  noch  ein  Fall  kommt,  wo  Wirtemberg  zur  großen
Reichsdomäne  gemacht  werden  soll?

Wer  es  wehren  könnte?  Viele  Publicisten  glauben,  der
Kaiser.  Jene  trefflichen,  dem  Herzogtbum  auf  ewighin  inkorporirten
  Stücke  Landes  waren  schon  damals  auf  ewighin
inkorporirt,  da  von  Zeit  zu  Zeit  neue  kaiserliche  Lehenbriefe
über  Wirtemberg  ausgestellt  worden.  Sie  sind  demnach  in
den  neueren  und  neuesten  Lehenbriefen  schon  mitgefaßt  unter
der  Benennung  sammt  allen  Appertinenzstücken.
So  hat  also  der  oberste  Lehensherr  jene  schönen,  großen  Vermehrungen
  des  Reichslehens  gleichsam  schon  acceptirt.  So  sind
sie  schon  in  den  neueren  und  neuesien  Lehenbriefen  als  Integral-Theile
  des  großen  untheilbaren  Herzoglehens  begriffen;
sie  sind  schon  als  solche  Integral-Theile  unter  die  große  kaiserliche
  und  Reichsgarantie  gekommen;  sie  sind  nicht  mehr
zur  freien,  willkürlichen  Disposition  des  Herzogs  und  der
Landstände.

Ob  man  so  mit  vollem  Rechte  schließen  könne,  kann  ich
nicht  behaupken,  kann  ich  nicht  widerlegen.  Doch  wenn  ich
dieses  oder  jenes  thun  müßte,  so  wäre  vielleicht  immer  noch
die  erstere  Partie  diehmal  die  leichtere.

Der  Knoten  ist  also  zu  fest  geknüpft,  und
weil  er  mir  so  fest  geschlungen  zu  seyn  scheint,  daß  alle  Kunsü
daran  verzweiseln,  alle  Geduld  daran  ermüden  möchte,  so
würde  ich  denselben  nie  berührt,  nie  in's  Sichtbare  hervorgezogen
  haben,  wenn  nicht  die  nähere  Beschauung  desselben,  für
äahnliche  Fälle  der  Zukunft,  manchen  höchst  lehrreichen  Wink
geben  könnte.