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vier  Worten  zum  groͤßten  Vortheile  des  regierenden  Hauses
zur  unbestreitbarsten  Klarheit  bringen  könnte.

Gutes  Wirkemberg!  Gott  erhalte  dein  Fürstenhaus!  Und
wenn  denn  einmal  auch  der,  der  Königssiämme  aufblühen  und
verdorren  läßt,  wenn  denn  einmal  auch  der  Allmächtige  beschlossen
  bätte,  daß  sein  Schicksal  seyn  solle,  was  1740  das
Habsburgische  war,  daß  doch  Gottes  Gnade  über  dir  walte,
daß  alsdann  deine  Erbtochter  an  keinen  französischen  Prinzen
vermählt  sey.

Schwerter  liegen  dann  auf  der  Wagschale,  auf  der  man
jetzt  kaum  Federn  wägen  mag.  Das  Blut,  das  siromweise
1688  in  der  Unterpfalz  floß,  möge  es  doch  nicht  zur  schweren
Verantwortung  vor  Gott  über  den  Mann  gekommen,  seyn,
dem  man  ungefähr  hundert  Jahre  vorher  rieth,  die  Familiengesetze
  des  Simmern'schen  Hauses  klar  werden  zu  lassen,
Gesetze,  nach  welchen  die  Allodial-Erbschaft  geschieden  werden
sollte,  wenn  einst  der  Simmern'sche  Mannsstkamm  erlbschen
würde!  Moͤge  ewig  vergessen  bleiben  der  Name  des  Mannes,
  der  größeres  Unglück  in  schlummernder  Sorglosigkeit  anrichtete,
  als  je  der  entschiedenste  Bèsewicht  gethau  haben
würde!  Seiner  noch  blühenden  Familie  zum  Besten  soll  nicht
einmal  sein  Familienname  genannt  werden,  was  muͤßte  sonst
jeder  Pfälzer  bei  jedesmaliger  Nennung  dieses  Namens  empfinden!


Ach!  wohl  wer  aber  mag  nicht  noch  4632  des  überklugen
  Rathgebers  gelacht  haben,  der  für  den  Fall  der  Erlbschung
  des  Simmern'schen  Mannsstammes  voreilig  sorgen
wollte?

Zwei  Linien  dieses  Hauses  blühten  noch  damals,  und  aklein
  die  ältere  dieser  zwei  blübenden  Linien  des  Hauses  hatte
fünf  treffliche  Prinzen.  Noch  fünfzehn  Jahre,  ehe  der  Simmerw'sche
  Kurstamm  ausstarb,  blühten  zwei  Linien  desselben,

Epitiler'e  sämmtliche  Werke.  XII.  Bd.  16