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stammtes  Fuͤrstenthum  bringen;  so  herzlich  sie  auch  den  Vater
desselben,  den  vertriebenen  Herzog  Ulrich,  haßten,  und  so  froh
sie  felbst  auch  mitwirken  halfen,  daß  dieser  voͤllig  vertrieben
wurde  aus  seinem  Lande.  Des  Bundes  Absicht  war  nur,
den  Landfriedensbrecher,  wie  ihnen  gurdünkte,  zu  strafen,  für
die  Erveditionskosten  sich  bezahlt  zu  machen,  und  Alles  durch
Perträge  und  Negociationen  dahin  zu  lenken,  daß  nie  mehr
Ulrich  zum  Regiment  komme;  der  damals  kaum  vierjährige
Prinz  Christopb,  wenn  er  einst  volljährig  sey,  möge  das
Regiment  antreten.

Man  hatte  im  Lande  selbst  nicht  anders  geglaubt,  denn
daß  der  vierjährige  Christoph  sogleich  zum  Herzog  erklärt,
eine  siändische  Administration  niedergesetzt,  bis  zur  Volljährigkeit
  des  Prinzen  alle  Schulden  bezahlt,  die  Kriegskosten  ersiattet,
  das  ganze  Land  in  völligsten  Flor  wieder  bergestellt
seyn  würde.  7)  Selbst  ein  großer  Theil  der  Landstände  meinte,
die  ganze  Revolution  sollte  keinc  andere  seyn,  als  jene,  die
vor  neunzehn  Jahren  mit  Herzog  Eberhard  ll.  gespielt  worden.
Ulrich  sollte  sich  gegen  eine  Pension  des  Regiments  begeben,
und  unter  einer  wenigstens  zwölfjährigen  Administration,  die
im  Namen  des  zum  Herzog  erklärten  Prinz  Christoph
gefübrt  werden  müßte,  könne  durch  eine  bessere  Verwaltung
der  Finanzen  jede  neue  und  alte  Wunde  geheilt  werden.

*)  S.  Inüruktien,  welche  Prälaten  und  Lanbschaft
ihren  Deputirten  zum  ritterschaftlichen  Konvente
  nach  Herrenberg  mitgaben,  20.  Juni  1519.

„Zum  andern,  so  haben  prälaten  und  gemeine  Landschaft
...  (0hie  versammelte  Ritterschaft)  gebeten,  ob  sach  were,
(da  es  nun  geschehen  sollte)  daß  Herzog  Christofen
zu  Wirtemberg  das  eroberte  Fürstentbumb  zu
seinen  Handen  gestellt  und  überantwortet
würde,  daß  sie  dann  zu  Erhaltung  u.  s.  w.