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damals  schon  war,  und  wenn  es  noch  so  verschuldet  gewesen
wäre,  um  220,000  Gulden  verkaufen?  Es  war  keine  Ueberlassung
  von  Eigemhumsrecht;  denn  der  Bund,  der  nie  das
Herzogthum  als  sein  eigengeworden  angesprochen  hatte,  der
Bund  konnte  nie  mehr  Recht  übertragen,  als  er  selbst  hatte.?)
Es  war  bloß  die  Zustellung  eines  selbst  genommenen  Pfandes;
bloß  die  volle  Ueberlassung  des  Pfandes  an  einen  der  ganzen
Genossenschaft,  dem  ohnedieß  ein  Haupttheil  dessen  gebührte,
was  die  ganze  Genossenschaft  zu  fordern  hatte.

Man  kann  sonst  leicht  fürchten,  daß  ein  Depositair  das
ihm  überlassene  Pfand  endlich  als  sein  Eigenthum  ansehen
lerne;  doch  selbst  der  schlaue  Leonhard  von  Eck  scheint
dießmal  nichts  gefürchtet  zu  haben.  Wie  hätte  auch  je  diese
Veränderung  vorgeben  sollen?  Ganz  Deutschland  wußte,  daß
Wirtemberg  nur  als  Pfand  und  Depositum,  bis  zu  völlig
erhaltener  Resignation  Ulrichs,  nur  als  nutzbares  Pfand,  bis
man  sich  für  die  schuldigen  Kriegskosien  Satisfaktionsgeld
und  andere  kleine  Summen  bezahlt  gemacht  habe,  an  Karl
überlassen  sey;  und  Karl  sollte  je  vor  ganz  Deutschland  Wirtemberg
  als  sein  Eigenthum  ausprechen,  Wirtemberg  als  sein
Eigenthum  behandeln!

Wie  sollte  man  eine  solche  Veränderung  fürchten  müssen,
wenn  man  nicht  zuletzt  recht  argwöhnisch  auch  das  Unwahrscheinlichste
  vom  Mächtigeren  fürchten  wollte.  Der  Ueberlassungsreceß
  sprach  gar  zu  klar,  daß  Karl  nicht  mehr  Recht
baben  sollte,  als  die  Bundeslkände  gehabt  hatten.  Er  bezog
sich  selbst  noch  feierlich  auf  jene  wichtige  Urkunde,  durch  die
Wirtemberg  zum  Herzogthume  gemacht  worden  war,  und
shon-  auch  zur  ewigen  Reichsdomaine  geweiht  worden  war,

5  Es  beißt  in  der  Urkunde  bloß:  Karl  sollte  mit  Wirtemberg
nach  Gefallen  handeln,  wie  die  Bundesstände
haͤtten  thun  koͤnnen.