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Wenn  sie  nicht  viel  aufzuopfern  geglaubt  hätten,  so  würden
sie  sich  nicht  noch  eine  Summe  von  400,000  Gulden  stipulirt
  haben!

Es  ist  doch  in  der  That  sonderbar  wahrzunehmen,  wie
oft,  sowohl  bei  einzelnen  Menschen,  als  öfters  auch  bei  ganzen
Ministerien,  gewisse  Ueberzeugungen  von  vollestem  Recht
allmählich  entstehen  konnen.  Gewiß  war  1522  kein  Minister
Ferdinands,  der  nicht  wußte,  wie  gar  nicht  sein  Herr  einen
forkdauernden,  ewigen  Besitz  von  Mirtemberg  ansprechen  könne.
Keiner  hätte  seyn  sollen,  der  nicht  wußte,  daß  Wirtemberg,
wenn  ungefähr  Herzog  Ulrich  sterben  sollte,  billig  sogleich  an
Herzog  Christoph  restiruirt  werden  müsse,  falls  anders  dieser
die  Erstattung  der  Kriegskosten  und  Satisfakrionsgelder  nichr
weigerte.  Keinem  hätte  sollen  die  Bemerkung  entgehen  können,
daß,  je  länger  Ferdinand  das  ihm  überlassene  Depositum  genutzt
  hätte,  je  weniger  er  ein  Recht  habe  zu  längerer  Nutzung
desselben,  je  weniger  ein  Recht,  die  verlangte  Restiturion
desselben  zu  verweigern.

Doch  da  noch  alle  diese  Nokizen  in  Cirkulation  hätten
seyn  sollen,  da  kaum  zwölf  Jahre  seit  jenem  Faktum  verflossen,
aus  dem  das  alles  so  klar  herkam,  als  klar  nur  die  ersten
Begriffe  von  Recht  sind,  so  gab  man  doch  das  zwölf  Jabre
lang  genutzte  Depositum  nicht  eher  zuröck,  bis  es  Ulrich  endlich
  selbst  erst  ergriff  und  festhielt;  und  man  ließ  ihm  sein
Eigenrhum  nicht  eher  ruhig,  bis  er  erst  zu  harten  Bedingungen
  sich  entschloß.  Nicht  eher,  bis  er  versprach,  erst  die
Summe  zu  bezahlen,  die  bisher  Ferdinand  noch  immer  für
Erhaltung  dieses  schönen,  nutzbaren  Depositums  schuldig
geblieben,  und  dann  noch  eine  fast  um  ein  Drittheil
größere  Summe  an  Ferdinand  selbst  zu  bezahlen,  und
daun  zuletzt  auch  die  öslerreichische  Afterlehenschaft  zu
übernehmen.