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aber  desto  mehr  italienische,  franzoͤsische  und  spanische  Rechts-Aukoritäten
  anführte,  und  gleichwohl  höchstens  noch  in  der
ganzen,  langen  Reihe  von  Bezweiflungs=  und  Entscheidungs-Hründen
  etwa  die  Umstände  beröhrte,  die  man  sogleich  in  der
voranstehenden  Haupterzählung  des  Hauptfaktums  selbst  auch
dem  slüchtigsten.  Leser  recht  hätte.  poranrücken  sollen.  Die
Deduktionen  sahen  aus,  wie  die  Denkungsart  des  ganzen
Zeitalters.  -

DasösterreichischeMinisieriumKaisekRudolfsllng
also  wohl  recht  nach  Pflichten  und  Treue  gchändelt  haben,
daß  sie  vier  Jahre  lang  sich  wehrten,  bis  sie  auch  nur  in  der
Akterlehenschaft  nachgaben,  ob  sie  schon  das,  was  allein  Unschätzbares
  in  der  Afterlehenschaft  lag,  das  künftige  Successionsrecht
  in  Wirtemberg,  auch  im  neuen  Vergleiche,  dem  österreichischen
  Hause  feierlichst  bedungen.  Aber  welche  unglückliche
Scheinkonvenienzen  von  wirtembergischer  Seite  damals  eintrafen,
  daß  man  friedfertig  nachgab,  wo  man  am  entschlossensten
  hätte  beharren  sollen!  Wie  Gewinn  und  Verlust  bei
dem  neuen  Prager  Vertrage  so  gemischt  war,  daß  man  nicht
wußte,  ob  dieser  größer  war,  als  jener,  und  daß  jener  dadurch
nur  größer  erschien,  weil  es  gleich  baarer,  gegenwärtiger  Gewinn
  schien!  Es  ist  gar  zu  selten,  daß  man  recht  redlich  und
vollstindig  auch  für  die  entfernteste  Nachwelt  sorgt.

Klar  und  wahr  ist's  doch  gewesen,  was  Ulrich  und  Christoph
  und  Ludwig  gethan  hatten,  das  konnte  den  nachfolgenden
  Herzog  Friedrich  nicht  binden,  der  so  wenig,  als  sein  Vater,
je  in  die  österreichische  Lehenschaft  eingewilligt  hatte,  und  auch
nicht  Ulrichs  Descendent  war.  Fest  und  sanft  hätte  man  hiebei
  steben  sollen,  und  weil  doch  uch  der  Mächtigste  nie  Unrecht
  gethan  haben  will,  nach  allen  Seiten  sein  Recht  zeigen
sollen.  Man  hätte  Deduktionen  und  Faktums  schreiben  lassen
müssen,  historische  Entwickelungen  und  rechtliche  Erörterungen