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herrlichen  Verhältnissen  Friedens  halber  annehmen;  und  doch,
sobald  es  bei  dem  Reiche  zur  Frage  gekommen  wire,  hätten
sie  selbst  als  Reichsstände  widersprechen  müssen,  so  lange  die
volle  Zustimmung  der  Kurfürsten  fehlte.

Man  muß  nicht  kleinmüthig  seyn,  und  in  einer  mehr  als
unpolitischen  Kleinmuth  fuͤrchten,  daß,  wenn  denn  also  durch
kühne,  politische  Geschichtforschung  selbst  die  Guͤltigkeit  des
Prager  Vertrags  geradehin  voͤlligst  geleugnet  werde,  daß  dann
also  Oesterreich  zu  seinen  Asterlehenschafts-Forderungen  zurückkehren,
  und  wenn  man  selbst  auch  diese  bestreiten  wollte,  bis
zu  den  Forderungen  wieder  zurückgehen  werde,  die  es  unmittelbar
  vor  dem  Cadaner  Vertrage  gewacht  zu  haben  schien.

Die  Geschichte  ist  jetzt  klar  geworden;  die  rechtlichen  Begriffe
  haben  sich  weit  mehr,  als  ehedem,  gesondert  und  bestimmt.
Selbst  auch  die  Politik  des  österreichischen  Hauses  ist  nicht
mehr  die  bloß  gewaltthätige  Politik  Ferdinandeischer  Zeiten.
Alles  geht  in  unsern  deutschen  Zeiten  mehr,  als  je  ehedem,
nach  Recht  und  Verträgen.  Recht  und  Verträge  und  Konstitution
  zu  behaupten,  sieht  Deutschlands  großer  Fürsten
  bund  da.

Es  ist  nicht  zu  fürchten,  daß  je  Oesterreich  auf  die  Afterlebenschafts-Prätensonen
  zurückgehe;  denn  haben  nicht  die  Kurfürsten
  auch  die  Anerkennung  der  Afterlehenschaft  feierlich  verweigert??
  9)  Kurfürst  Ludwig  von  der  Pfalz,  ungeachtet  Kdnig
Ferdinand  I.  durch  seinen  Bruder,  den  Pfalzgrasen  Friedrich,
ihn  zu  bewegen  suchte,  hat  es  geradezu  abgewiesen,  in  einer
Sache  dieser  Art  den  Negociateur  bei  Trier  und  bei  Köln.  zu
machen;  und  er  selbst  gab  seinen  Konsens  nicht.  Ein  großer
Kurfürstenkag  war  den  1.  Oktober  4534  zu  Mainz  gebalten
worden.  Man  berathschlagte  über  die  Forderung  Ferdinands,

»)  Sattler  Thl.  III.  S.  53.
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