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Er  hat  österreichisches  Interesse  in  die  Reichsjustiz  gemengt;
wenigstens  ist  der  Schein  so,  und  auch  der  schwächsie  Schein
dieser  Vermengung  ist  entehrend,  und  den  schon  so  oft  erklärten
  Absichten  Josephs  II.  gerade  zuwider.

Unter  jeden  andern  Umständen  hätte  es  Niemand  scharf
kadeln  mögen,  wenn  ein  österreichischer  Nath  oder  Minisier,
wenn  vielleicht  selbst  auch  ein  Mann,  der  mehr  des  Kaisers
Diener  war,  als  des  Erzherzogs  von  Oesterreich,  das  lange
halbgültig  nachgeführte  österreichische  Successionsrecht  endlich
völlig  zu  begründen  gesucht,  und  zur  völligen  Begründung
Alles,  was  Gelehrsamkeit  und  edle  Politik  vermochte,  angewandt
  hätte.  Aber  gerade  der  Zeitpunkt,  da  der  regierende
Herzog  vor  dem  kaiserlichen  Thronc  als  Partie  stand,  war  zu
Abforderung  einer  solchen  Anerkennung  der  allerunbequemste.
Gerade  wenn  einmal  die  Sache  angesangen  werden  sollte,  so
bätte  sie  vollendet  werden  müssen;  der  Konsens  der  Agnaten
hätte  erhalten,  die  deutliche  Einwilligung  der  Landstände  hätte
gewonnen  und  die  vollste  Beistimmung  des  Reichs  bewirkt
werden  müssen.  Sey's  auch,  wer  es  wolle,  wer  zu  Wien
dieß  gethan  hat,  was  geschehen  ist,  er  hat  gerade  nur  so  viel
gerhau,  um  Willen  zu  zeigen,  und  gerade  nur  so  viel  gethan,
um  dem  schädlichsten  politischen  Argwohne  neue  Reize  zu  geben;
aber  er  hat  nichts  gewonnen  und  nichts  vollendet.