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Noch  bestand  Besold  auch  bei  dieser  Untersuchung.  Er
hatte  auch  offenbar  sich  selbst  noch  nicht  ganz  entschieden,  er
schien  erst  noch  die  ältesten  Kirchenväter  studiren  zu  wollen,
er  schien  erst,  nach  Vorschrift  der  altesten  Kirchenväter,  noch
einmal  unkersuchen  zu  wollen,  bei  wem  mehr  evangelische
Wahrheit  sich  finde,  bei  Thummius  und  Osiauder,  oder  bei
seinem  Freunde,  dem  Karmeliter-Prior  zu  Rottenburg.  Nun
waren  überdieß  seine  Inquisitoren  der  patristischen  Ahnenprobe
aller  lutberischen  Meinungen  so  versichert,  daß  sie  den  unprotestantischen
  Fundamentalsatz  des  Mannes  gar  nicht  zu-ahnen
schienen.  Si-  konnten  nicht,  obne  unbillig  zu  scheinen,  jede
zweideutige  Redart  des  undurchdringbar  versteckten  Mannes
aufspähen,  sie  hofften,  daß  selbsi  auch  der  Schrecken  der  gezeigten
  Aufmerksamkeit,  und  die  Furcht  einer  schnellen,  wieder
  erwachenden  Inquisition  den  unvorsichtigen  Besold  warnen
solle.  Besold  bestand  noch;  denn  wer  hätte  auch  die  Zweifel
  an  der  Auftichtigkeit  des  sonst  so  geraden,  ehrlichen  Mannes
  bis  auf's  Acußerste  kreiben  wollen?  Noch  1628  hatte  er
sich  f  ierlich  sogar  zur  Konkordien-Formel  bekannt,  7)  und  er
sollte  katholisb  seyn?  Noch  1627  hatte  er  den  wirtembergischen
  Besitz  einiger  Klöster  gegen  den  Bischof  von  Augsburg
und  Abt  von  Kaysersheim  vertheidigt,  und  er  selbst  solte  im

a.  Januar  1625  schreibt  Lansfus  an  Keppler:  Theologi  nostrates
  aulici  nuper  bellum  adrersus  me  wolichantur,  cum  libertatem
  meam  non  salis  concoquere  Dossent,  uti  stomochi  delicatuli
  ctiam  oplimos  cibos  sache  rejicere  sclent,  sed  jam  placide
  conquiescunt  omnes.  Doch  nach  1626  erwachten  die  Inquisitionen
  wieder.  1622  hatten  die  Inquisitionen  mehr  dem
sanatisch-verdächtigen,  1626  mehr  dem  katholisch=  verdächtigen
Besold  gegolten.
*)  S.  des  Administrators,  Herzog  Ludwig  Friedrichs,  Rescript  an
den  akademischen  Senat,  2.  Dezember  1628.