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Moͤmpelgardische  Successionssache.  8)  #)

Herzog  Leopold  Eberhard  von  Wirtemberg-Moͤmpelgard
kam  nach  Paris  mit  der  Bitte,  man  moͤchte  seine  Kinder  als
rechtmäßig  und  als  Prinzen  anerkennen.  Er  hatte  sie  mit
drei  Frauen  erzeugt,  mit  denen  er  zu  gleicher  Zeit  ehelich  zusammengelebt.
  Zwei  dieser  Frauen  waren  damals  noch  bei
ihm  zu  Mdmpelgard;  die  eine  hieß  er  die  verwittwete,  die  andere
  die  regierende.  Solch  ein  Zusammenleben  war  ihm,  wie
er  behauptete,  sowohl  nach  den  Reichsgesetzen  erlaubt,  als
auch  nach  den  Grundsätzen  der  lutherischen  Religion,  wozu  er
sich  bekannte.

Auffallend  genug,  wie  ein  Mensch  auf  Thorheiten  dieser
Art  gerathen  konnte;  aber  doch  noch  sonderbarer,  wie  man
glauben  mochte,  die  Sache  sep  erst  noch  einer  ernsthaften

6)  Aus  Meiners  und  Spittler's  Gött.  hist.  Mag.  Bb.  VII.
S.  337  —  345.

**)  Das  Faktum,  wie  es  hier  aus  Suppl.  aur  Meémoires  de  St.  Simon,
  T.  III.  p.  85  eic.  erzählt  wird,  hätte  leicht  aus  einigen
bekannten  Deduktionen  vervollständigt  und  berichtigt  werden
können,  allein  es  war  hier  nicht  sowohl  um  das  Faktum  selbst,
als  um  den  historischen  Zusammenhang  der  Sache  am  franzssischen
  Hofe  zu  thun,  der  meines  Wissens  biöher  noch  nicht
bekannt  war.  '