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Doch,  so  reichlich  auch  zu  Wien  bezahlt  wurde,  so  langsam
  ging  es  dießmal  mit  der  Auswirkung  des  Diploms.)

Man  mochte  nämlich  wohl  selbst  auch  zu  Wien  bald  gehörr
  haben,  wie  es  mit  dem  Fräulein  von  Grävenitz  am  wirtembergischen
  Hofe  stehe,  und  man  zanderte  wohl  nicht  mit
Unrecht,  in  feierlichen,  ehrenvollen  Ausfertigungen  von  dem
Fräulein  zu  sprechen,  dessen  Namen  in  Kurzem  durch  ganz
Deutschland  mit  Unehre  und  Schmach  genannt  werden  mußte;
oder  Kinder,  aus  einer  erklärten  Bigamie  erzielt,  selbst  ehe
sie  noch  erzeugt  worden,  in  Grafenstand  zu  erheben.  #)

Der  Ausweg,  die  Schwester  gleichsam  bloß  gelegenheitlich
mit  ihrem  Bruder,  dem  Herrn  Oberstwachtmeister,  und  den

*)  Dieses  Grafen-Diplom  kostete  über  16,000  Gulden,  ohne  was
die  Reisekosten  des  Negociateurs  ausmachten,  f.  1c.  Das
Diplom  selbst  findet  sich  in  Moser's  diplomat.  Archiv  des  achtzehnten
  Jahrh.  S.  34.

Ungeachtet  der  Negociateur  erst  den  9.  September  von
Stuttgart  abgereist  war,  so  wurde  doch  das  Diplom  selbst
schon  vom  1.  September  datirt;  den  Grund  einer  solchen
Antedatirung  kann  ich  nicht  errathen.  Daß  das  Fräulein  von
Grävenitz  in  dem  kaiserlichen  Diplom  nicht  zur  Gräfin  von  Urach,
sondern  zur  Gräsfn  von  Gräveniß  ernannt  worden  sep,  wird
noch  in  der  Folge  besonders  bemerkt  werden.  Auch  ist  es  keine
besondere  Seltenheit,  daß  sie  und  ihr  Bruder  zu  einer  solchen
Gräfin  und  zu  einem  solchen  Grafen  gemacht  worden,  als  ob
sie  von  ihren  vier  Ahnen  väterlichen  und  mütterlichen  Geschlechts
beiderseits  rechtgeborne  Grafen  und  Gräfinnen  wären.  Etwas
dieser  Art  geht  beguem  mit  dem  Uebrigen  in  Einem  hin.

vo)  In  dem  kaiserlichen  Diplom  ist  auch  Christine  Wilhelmine  von
Grävenitz  bloß  für  sich  in  den  Grafenstand  erhoben  worden,
ihr  Bruder  aber  sammt  allen  seinen  ehelichen  Leibeserben
  und  derselben  Descendenten  beiderlei  Geschlecht
  s;  es  hätte  also  immerhin  noch  die  Frage  entstehen
können,  ob  ein  von  ihr  mit  Eberhard  Ludwig  erzeugter  Sohn
den  Grafentitel  zu  führen  berechtigt  gewesen  wäre?