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mit  dem  Fortgange  der  Jahre  erst  noch  werden,  wenn  jetzt
schon  gleich  anfangs  so  gloße  Summen  zugesichert  wurden.

Auch  diese  Urkunde  mußte,  —  so  wollte  es  der  Herzog
haben,  —  dem  angegebenen  Inhalte  gemäß  jetzt  sogleich  aufgesetzt
  und  sogleich  gefertigt  werden.  Der  Agnaten-Konsens,
von  dessen  Nothwendigkeit  die  Geheimen  Räthe  sprachen,  sollte
nach  der  Versicherung  des  Herzogs  folgen,  und  um  vorerst
vermeintlich  Alles  recht  fest  zu  machen,  mußten  sogar  die  Geheinten
  Räthe  neben  dem  Herzog  die  Akte  unterzeichnen,  so
sehr  sie  auch  vorgestellt  hatten,  daß  diese  Unterschrift  unnütz,
und  sogar  der  landesherrlichen  Autorität  nachtheilig  sey.

Dieß  war  denn  also  die  seltsame  unglückliche  Geschichte,
die  den  43.  November  1707  zu  Urach  vorgegangen,  und  die
dasjenige,  was  ungefähr  19  Wochen  vorher  geschehen,  nun
erst  vermittelst  einer  recht  authentisch  gegebenen  Publicität  zur
vollesten  Wirksamkeit  gebracht  hatte.

Der  Ober-Rathspräsident  v.  Reischach,  der  schon  lange
auf  den  adelichen  Geheimen  Rath  hinschielte,  war  dabei  der
geschäftigste  Zwischenhändler  zu  Gunsten  der  Frau  Gräfin  gewesen,
  und  selbst  in  der  Registratur,  die  die  zu  Urach  anwesend
gewesenen  Geheimen  Räthe  von  dem  ganzen  Vorgange  hatten
machen  lassen,  ist  sein  Name  ausdrücklich  bemerkt.  Er  war's
auch,  der  den  Inhalt  einer  solchen  Verschreibung  angegeben,

ie  sie  die  Geheimen  Räthe  ausfertigen  lassen  mußten,  und
wie  wohl  nie  in  ähnlichen  Fällen,  man  mochte  das  Beispiel
von  Landgraf  Philipp  oder  vom  Kurfürsten  Karl  Ludwig  zum
Muster  nehmen,  einer  solchen  Nebenfrau  ausgefertigt  worden.
  Zur  ersten  Entwerfung  der  Berathung  derselben  wollte
man  anfangs  den  berühmten  Dr.  Stephan  Harpprecht
von  Tübingen  rufen  lassen,  der  sich  aber  verleugnen  ließ.
Der  junge  Professor  Frommann  wurde  hierauf  geholt,  der
alsdann  auch  mit  Rath  und  That  beistand.  Sonst  nahm

Spittler's  sämmtliche  Werke.  XII.  Bd.  22