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koͤnne,  aber  sie  sollte  durchaus  bloß  so  berichtigt  werden,  daß
der  Herzog  weder  mit  seiner  Gemahlin  sich  versbönen,  noch
auch  Wilhelmine  von  Graͤvenitz  aufgeben  muͤsse.

Wie  die  Noth  und  Angst  vor  der  kaiserlichen  Kommissson
staͤrker  drang,  so  versicherte  er  zwar,  nicht  alle  Arten  der  Reconciliation
  mit  seiner  Gemahlin  abweisen  zu  wollen,  aber
dabei  blieb  es,  daß  er  die  Gräfin  in  Ewigkeit  nicht  aufgeben
werde.)

Um  also  die  Parteien  wenigstens  auf  einem  Wege  des
Dekorums  zu  vereinigen,  schlugen  die  Gebeimen  Räthe  vor,
daß  die  geschehene  Trauung  durch  irgend  einen  bffentlichen
Alt  annullirt,  die  Gräfin  selbst  vom  Herzoge  entfernt  werden,
und  keine  öffentliche  Kommunikation  oder  Umgang  mit
derselben  statt  haben  sollte.  »*)  Ob  aber  die  Herzogin,  die
durchaus  darauf  bestand,  daß  Wilhelmine  von  Gräbenitz  ganz
aus  dem  Lande  binweg  müsse,  zu  diesem  Vermittelungs-Vorschlag
  sich  bewegen  lasse,  war  selbst  ihnen  höchst  zweifelhaft.
Leider  war  sie  nicht  einmal  mit  dem  Kassations-Reseript  der
vor  Kurzem  publicirten  Bigamie  zufrieden,  das  Maskowsky
bereits  aufgesetzt?**)  und  der  Hergog  endlich  genehmigt  hatte.
Es  schien  ihr  nicht  stark  und  wahr  genug,  daß  es  bloß  darin
hieß:  die  Deklaration  vom  vorigen  November  sey  mißverstanden
  worden,  und  die  Trauung  mit  Wilhelmine  von  Grävenitz
ohnedieß  in  keiner  so  gesetzmäßigen  Form  geschehen,  daß  man
das,  was  gegen  die  Absicht  des  Herzogs  daraus  gezogen  worden,
  hätte  daraus  herleiten  konnen.  Die  Herzogin  schien,  nicht
bloß  Frieden,  sondern  Rache  haben  zu  wollen.  Auch  daß  sie
keinen  entscheidenden  Schritt  that,  ohne  vorher  von  ihren

*)  Handschreiben  an  ebendenselben  vom  6.  April.
&amp;#  S.  Geheimen-Raths-Gutachten  vom  7.  April.
toe)  Tübingen  11.  April  1708.