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von  viel  höherer  Geburt  seyen,  Befehle  bei  Todesstrafe  ertheilen
  könne,  so  viel  eher  muͤsse  ein  Herr  berechtigt  seyn,  seinen
Dienern  solche  Befehle  zu  geben,  ohne  daß  sie  ein  Recht  haͤtten,
  sich  daruͤber  zu  beschweren.  Geheime  Raͤthe““  —  fuhr  der
Herzog  fort  —  „und  nicht  Vormünder  und  Hofmeister  haben
wir  uns  bestellt.  Auch  ist  unseren  Geheimen  Räthen  noch  jedes
  Mal,  so  oft  wir  sie  um  Rath  gefragt,  nach  ihrem  Licht
und  Gewissen  zu  rathen  vergönnt  worden“  (hiebei  wohl  ausgenommen,
  daß  unmirtelbar  vorher  bei  Todesstrafe  einen  gewissen
  Rath  zu  geben  verboten  worden  war).  „Nie  ersireckesich
  aber  das  Einrathen  eines  Bedienten  so  weit,  daß  er  unbefragt
  seinem  Herrn  seine  Meinung  sagen,  und  in  Sachen
sich  einmischen  dürfte,  die  nicht  zu  seinem  Amte  gehören.“
Der  Herzog  schien  also  vergessen  zu  haben,  daß  er  selbst  in
dieser  so  verwickelt  gewordenen  Bigamiegeschichte  das  Gutachten
  seiner  Geheimen  Räthe  verlangt  hatte!

Man  kam  üöberdleß  doch  der  Eutwickelung  des  Hauptknotens
  immer  näher,  und  der  berühmte  Prälat  Joh.  Osiander
war  noch  von  allen  der  glücklichste  Zwischenhändler.  Er  verstand
  das  Mürbemachen  unter  allen  am  besten;  allein  damit
war  auch  zu  siegen.

So  entschloß  sich  denn  endlich  der  Herzog  zu  einer  förmlichen
  Nullitäts-Deklaration  seiner  Trauung,?)  und  entschloß

5D)  Die  durch  ein  Commissoriale  vom  16.  Juni  1708  nledergesetzten
  Eherichter  waren  der  Geh.  Rath  und  Kriegsraths-Präsident.
Joh.  Wolfg.  von  Narhsamhausen;  der  Oberraths=Vice-Präsident
  Ge.  Wilh.  von  Reischach;  Kanzler  Jaͤ-ger;
  Ober=  und  Justizrath  Hepland;  Prälat  und  Asessor
  des  größeren  Ausschusses  Joh.  Osiander;  der  Poofessor
der  Theologie  und  Stadtpfarrer  zu  Tübingen,  Dr.  Andr.  Ad.
Hochstetter.  Die  Sentenz  dieses  niedergesetzten  Ehegerichts,
wodurch  die  Kopulation  des  Herzogs  mit  der  Grävenit  für  ungültig
  erklärt  worden,  ist  vom  22.  Juni.