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sich,  was  noch  mehr  war,  die  Gräfin  zu  entfernen.
Doch  schien  man  an  der  Redlichkeit  des  letzteren  Entschlusses
fast  zweifeln  zu  müssen,  wenn  man  die  Bedingungen  ansab,
die  er  beifügte.  Der  Kaiser  sollte  sie  fdrmlich  in  Schutz  nehmen,
  das  Durlachische  Haus  feierlich  für  ihre  Sicherheit  gewähren,
  und  wenigstens  eine  Summe  von  200,O00  fl.  müßte
sie  als  Abfertigung  haben.

Selbst  die  Gesandten  der  vermittelnden  Höfe,  die  jetzt
nicht  mehr  bloß  als  Gesandte  freundschaftlicher  Hoͤfe  negociirten,
sondern  förmlich  die  ihren  Principalen  aufgetragene  kaiserliche
Kommission  kundthaten,  erklärten  dem  Herzog  freimüthig,
daß  man  aus  einer  solchen  Geldforderung,  die  mehr  als  die
Ausstattung  von  sechs  fürstlichen  Prinzessiunen  betrage,  und
dem  ohnedieß  durch  Krieg  erschöpften  Lande  unerschwinglich
sey,  nothwendig  schließen  müsse,  wie  wenig  ihm  die  Hauptsache
  ernst  seyn  dürfte.  Die  Kammer  konnte  solche  Summen
  nicht  aufbringen,  und  auch  der  landschaftliche  Ausschuß,
den.  man  dazu  ausfgefordert  hatte,  und  der  vielleicht  wohl  Einiges
  gethan  haben  würde,  wenn  nur  nicht,  ungeachtet  der
Nullitäts-Deklaration,  der  oͤffentliche  Umgang  des  Herzogs  mit
der  Gräfin  noch  immer  fortgedauert  hätte,  verweigerte  endlich
alle  Beiträge.  8)  Gerade  aber  an  der  Abkaufungssumme  lag
dießmal  Alles,  denn  die  Gräfin  wollte  Geld  und  Geld  genug
haben,  und  der  Herzog  hoffte  durch  Bestimmung  einer  recht
großen  Summe  dem  Schicksal,  das  ihm  so  schwer  siel,  vielleicht
  noch  zu  entgehen.  In  einer  schriftlichen  officiellen  Erklärung,
  die  er  dem  wolfenbüttel'schen  und  hessenkassel'schen
Gesandten  durch  den  Geh.  Rath  von  Rathsamhausen  und  den
Prälaten  Osiander  thun  ließ,  ')  gestand  er  mit  aller  Emphase

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S.  dielandschaftlichen  Erklärung  27.  Juni  u.  15.  Juli  4708.
*%)  29.  Mat  1708.