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treulich  zu  befolgen,  auch  allein  auf  diese  Versicherung  hin
einen  kaiserlichen  Schutzbrief  erhalten  hatte.)

Ueberhaupt  schien  es  jetzt  gründlich  besser  werden  zu  sollen,
  und  die  große  Reform,  die  im  ganzen  Hof=  und  Kanzlei-Erat
  1709  vorgenommen  wurde,  und  die  besonders  auch
der  vom  Tübingischen  Professor  zum  Kammer-Prokurator  beförderte
  Dr.  Stephan  Christoph  Harpprecht  mit  Rath  und
That  durchföhrte,  schien  ein  sicheres  Mittel  zu  seyn,  vorzüglich
  dem  höchst  zerfallenen  Zustande  der  Kammer  wieder  aufzuhelfen.
  ?5).  .

Gerade  in  eben  dieser  Zeit  aber,  waͤhrend  das  alles  vorgegangen,
  dauerten  die  Verbindungen  des  Herzogs  mit  der
Gräfin  nicht  nur  ununterbrochen  fort,  sondern  die  Faktion
batte  auch  zum  Unglück  des  Herzogs  und  des  Landes  zu
Wien  einen  Mann  gefunden,  wie  sie  ihn  längst  vergeblich  gesucht
  hatte,  und  wie  er  ihr  auch  unentbehrlich  war,  da  Niemand
  von  ihren  Klienten  allen  die  Kunst  des  publicistischen
Formens  verstand.  Dieß  war  Joh.  Heinr.  Schüz,  bisher
Gesandter  oder  Agent  der  so  genannten  Haufestädte  zu  Wien.

Dieser  talentvolle,  aber  zugleich  auch  höchst  verschmitzte
Kopf,  der  nun  sogleich  als  Geheimer  Legationsrath  in  wirtembergische
  Dienste  genommen  wurde,  und  die  wirtembergischen
Angelegenheiten  künftighin  am  kaiserlichen  Hofe  führen  sollte,
trieb  ungesäumt  zu  Wien  cinen  schon  ziemlich  bejahrten,  verschuldeten
  böhmischen  Grafen  Johann  Franz  Ferdinand

*)  Das  Datum  bieses  Protectorü  und  Abolitorii  ist  zwar  vom
16.  Nov.  4708,  aber  erst  nach  Ausstellung  des  obgemeldten
Nererses  wurde  ihr  derselbe  von  den  Gesandten  der  Kommissions-Höfe
  wirklich  ausgeliefert.

*„)  Damals  wurde  auch  zum  ersten  Male  die  Hälfte  der  Besoldung
des  Geb.  Raths=  und  des  Reg.  Raths-Collegium  auf  die  Kasse
des  geistlichen  Gures  überscheben.