549

von  Würben  auf,  der  sich  gegen  baar  Geld  und  einige
Titel  und  Orden  entschloß,  mit  der  Gräfin  von  Grävenitz
lich  trauen  zu  lassen,")  den  Genuß  der  chelichen  Rechte  aber
dem  Herzog  zu  gönnen.  Geh.  Rath  v.  Gräbenitz  errichtete
darüber  mit  diesem  seinem  neuen  Schwager  einen  eigenen
schriftlichen  Vertrag,  und  der  Herzog  selbst  stellte  eine  besondere
  Akte  aus,  39)  worin  er  nicht  nur  diesen  Vertrag,  der  ihm
jenen  Genuß  bei  der  nunmehrigen  Gräfin  von  Würben  mit
Ausschluß  des  Herrn  Grafen  versicherte,  guthieß  und  in
allen  Punkten  bestätigte,  sondern  auch  dem  Grafen  selbst  alle
die  Vortheile  seierlichst  garantirte,  gegen  deren  Jusscherung  letzterer
  seinen  Namen  hergeliehen  hatte.  756)

*)  Auf  dem  Baron  Stubischen  Orte  zu  Oberhausen,  im  Schwarzwalde,
  soll  die  Trauung  geschehen  sepn.

)  Diese  Akte  ist  datirt  Waldenbuch  30.  Nov.  1710.  Man  erinnere
  sich,  daß  erstgemeldter  Revers  der  Gräfin  nur  14  Tage
aͤlter  war.

voo  )  Er  erhielt  sogleich  ungefähr  wie  ein  Handgeld  20,000  fl.  und
alsdann  auf  seine  Lebzeiten  jährlich  8000  fl.,  woran  ihm  gleich
nach  vollzogener  Trauung  5000  fl.  vorgeschossch  werden  sollten.
Da  auch  der  lebenêlängliche  Genuß  leicht  ungewiß  erscheinen
  kounte,  so  versprach  der  Herzog,  seine  fürstlichen  Erben  und
Nachkommen  durch  zulängliche  Wege  so  zu  konstringiren,  daß
der  Herr  Graf  des  Versprochenen  versichert  sepn  könne,  oder
deßhalb  eine  Ajustirung  mit  ihm  getroffen  werden  musse.

Zu  jenen  jährlichen  8000  fl.  kamen  nun  noch  kraft  eben  derselben
  Akte  hinzu:  freie  Wohnung,  Fourage  für  sechs  Pferde,
Prädikat  und  Amt  eines  Landhofmeisters,  Geh.  Raths-  und
Kriegsraths-Prässdenten,  wobei  ihm  aber  freistehen  sollte,  in
das  Geh.  Raths-Collegium  zu  gehen  oder  nicht.  Auch  die
nächste  Ober-Vogtei  und  der  Hroße  Jagdorden  wurden  ihm  zugesichert,
  sobald  die  Ertheilung  des  letzteren,  nach  der  Zahl  der
Ordensritter,  möglich  sep;  und  der  Herzog  versprach  noch  besonders,
  ihn  wegen  dieser  Vermählung  überall  zu  vertreten  und
zu  protegiren.  Daß  Würben  nicht  in  Wirtemberg  blieb,  sondern
sein  Geld  zu  Wien  verzehrte,  braucht  kaum  bemerkt  zu  werden.