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Das  ehemalige  Fräulein  Wilhelmine  kam  nun,  besonders
da  auch  der  Tod  Kaiser  Josephs  I.  *)  einige  Veränderung
im  Ganzen  zu  machen  schien,  bald  als  Frau  Landhosmeisterin
  wieder  zurück,  und  jetzt  erst  vollends  war's,  wie
selbst  die  Hofleute,  wenigstens  beim  Weine,  sagten,  als  ob  der
Bösfe  lebendig  in  sie  gefahren  wäre.  ·

Daß  sie  ala  Gemahlin  des  Landhofmeisters  unter  allen
Damen  am  Hofe  den  ersten  Rang  hatte,  verstaud  sich  von
selbst;  aber  wer  haͤlte  sich  traͤumen  lassen  mögen,  daß  Damen
  vom  ersten  Range  ihr  die  Ercellenz  geben  sollten,
daß  sie  Audienzen  ertheilen  wolle,  und  unter  dem  Vorwande
von  Unpäßlichkeiten  im  Négligé  erscheinen  würde,  während
alle  übrigen  Damen  im  Hospompe  kommen  mußten?  Ließ
sie  sich  doch  einmal  einfallen,  selbst  der  Prinzessin  von  Weiltingen
  den  Rang  streitig  zu  machen!

Kaum  siel  auch  mit  dem  Tode  der  Herzogin  Mutter  */)
das  schone,  wohlgelegene  Schloß  Stetten  wieder  heim,  so
mußke  sie  nun  zum  lebenslänglichen  Genusse  haben,  was
bisher  die  Herzogin  Mutter  gehabt  hatte,  und  sie  ließ  es  sich
überdieß  noch  so  schenken,  daß  die  herzoglichen  Kammern  alles
VBauwesen  daselbst  bestreiten,  auch  alles  Bau=  und  Brennholz
selolt  zu  den  dortigen  Meiexeien  und  Ziegelhürten  unentgeldlich
  liefern  mußten.  *  Ob  auch  schon  ein  Erbprinz  am  Leben
  war,  so  wurde  doch  sogleich  auch  für  die  Einwilligung
der  Agnaten  gesorgt,  und  letztere,  die  nur  eine  so  kärgliche
Appanage  genossen,  wurden  durch  Hoffnungen  eines  beträchtlichen
  Zuschusses  derselben  zu  jeder  Einwilligung  bewogen.

*)  47.  April  4711.
*)  1712,  11.  August.
*%)  10.  Dezember  1712.