VIII

Vorzuͤglich  die  zuletzt  erwähnte  Ausfährung  moͤchte  zu  dem
Treffendsten  gehoͤren,  was  aus  Spittler's  Feder  geflossen,  und
vielleicht  was  je,  in  gedraͤngtem  Raume,  uͤber  diesen  Gegenstand
  gesagt  worden  ist.  Füge  der  Himmel,  daß  diese  goldenen
  Worte,  als  das  Vermächtniß  eines  Mannes  von  bellem
Blick,  nüchternem  Urtheil  und  doch  warmer  Vaterlandsliebe,
von  den  Staaksmännern  unsrer  und  künftiger  Generationen
heilig  gehalten  werden.

Nicht  weniger  lehrreich,  und  namentlich  fruchtbar  an
Ideen  ächter  politischen  Weisheit,  dürfte  eine  der  größeren  Abhandlungen
  dieses  Bandes  seyn,  der  Entwurf  einer  Geschichtedes
  engeren  landschaftlichen  Ausschusses.
(Ziff.  III.)  Wie  in  Spittler's  hisiorischen  Arbeiten  überhaupt,
so  herrscht  auch  namentlich  in  dem  vorliegenden  Aufsatze  ganz
überwiegend,  die  polirische  Richtung  vor.  Dennoch  ist  er  auch
nicht  arm  an  historischen  Tbatsachen.  Mag  nun  in  Betreff
der  letzteren,  seitdem  die  Archive  von  unsrer  Regierung  mit
wahrer  Liberalirät,  wie  sie  in  dieser  Beziehung  selbst  in  unserm
wissenschaftlichen  Deutschland  noch  selten  ist,  Jedem,  der  sie
für  eruste  literarische  Zwecke  benützen  will,  geöffnet  sind,
manches  Einzelne  zu  berichtigen  seyn,  so  ist  dieß  wohl  nicht
zu  verwundern,  und  nur  zu  wünschen,  daß  der  Reichthum
an  neuen  Quellen  mit  demselben  Geiste  benützt  werde,  mit
welchem  Spittler  mit  dem  Wenigen,  was  er  baben  konnte,
gewuchert  hat.  Unbillig  aber  zum  wenigsien  dürften  bei  diesem
  Verhältniß  Urtheile  erscheinen,  wie  Hr.  Professor  Reyscher
  zu  Tübingen  (Samml.  der  würt.  Gesetze,  ir  Bd.
S.  303,  Note  525)  über  den  gegenwärtigen  Aufsatz  gefäll
hat.  „Diese  Schrift,“  heißt  es,  „scheint  uns  nicht  zu  den
„gelungensten  ihres  geistreichen  Verfassers  zu  gehoͤren;  denn
„nicht  nur  verdrängen  die  Raisonnements  allzusehr  die