XV

Beschränkung  der  Jahl  der  adelichen  Oderforsimelster  esne  unmittelbare
  Folge  derselben  gewesen.  Andere  Vorschläge,  wie
über  die  Einrichtung  des  Ausschusses,  des  Schuldenzahlungswesens,
  über  die  periodischen  Landtage,  über  verschiedene  Foͤrderungsmittel
  der  Cultur,  z.  B.  die  Errichtung  eines  Schullehrer-Seminars,
  von  Industrieschulen,  haben  zwar  erst  seit
der  Wiedererneuerung  des  öffentlichen  Rechtszustandes  in  unseren
  Tagen  Berücksichtigung  gefunden.  Aber  auch  hier  mag
manche  Idre,  die  vielleicht  durch  jene  vergessene  Flugschrift
zum  ersten  Male  angeregt  worden  war,  den  Handelnden  selbst
unbewußt,  noch  fortgewirkt  haben;  jedenfalls  kann  es  nur  für
den  hellen  Blick  des  Verfassers  zeugen,  wenn  er  in  jener  Zeit
schon  so  klar  die  Bedürfnisse  seines  Vaterlandes  erkannt  hat.
Auch  darum  mag  diese  Schrift  für  die  Freunde  Spittlers  von
Interesse  seyn,  weil  sie  den  Anlaß  gegeben  hat,  daß  er  in
den  würtembergischen  Staatedienst  berufen  wurde,  womit  sich
eine  neue  Prriode  seiner  Wirksamkeit  erdffnete.

Die  übrigen  Aufsätze  dieses  Bandes  (mit  Ausnahme  der
Recensionen)  sind  sämmtlich  im  Nachlasse  Spittler's  vorgefunden
  worden,  und  erscheinen  hier  zum  ersten  Male  im
Druck.  Die  beiden  Beiträge  zur  Geschichte  der  Mißhei,
rathen  (VI.),  die  erste  von  einem  Bruder  des  Herzogs
Karl  Alerander,  die  zweite  die  des  nachher  regierenden
Herzogs  Ludwig  Eugen,  keihen  sich  an  die  im  eilsten
Bande  der  sämmtlichen  Werke  (dem  ersten  der  vermischten
Schriften  über  die  deutsche  Geschichte  u.  s.  w.)  befindlichen
Abbandlungen  über  diese  Lehre  des  deutschen  Pribat=  Fürstenrechts
  an.  Von  der  Geschichte  des  Erbvergleichs
von  4770  (VII.)  ist  leider,  nur  die  erste  Periode  im  Entwurse
  vorhanden.  Sie  umfaßt  den  Jeitraum  von  der  zu
Wien  beim  Reichshofrathe  wirklich  eingegebenen  Klage  an  bis