XX-Ansichten

  nicht  irre  machen.  Er  glaubt  vielmehr  mit  dem
Verfasser,  dem  den  Sinn  für  historischen  Anstand  noch  Niemand
  abgesprochen,  ein  bffentlicher  Charakter,  und  mitbin  der
Geschichte  verfallen,  sey,  wer  auf  das  öffentliche  Leben  eingewirkt
  habe,  sey  er  Souverän,  sey  er  Unterthan,  und  er
glaubt  insbesondere,  daß  dieser  vor  jenem  ein  1  Prioilegium
nicht  voraus,  habe.  -

Die  Ziffer  IX.  des  vorliegenden  Bandes  bilden  zwei
Abstimmungen  Spitrler's  in  ebendemselben  Collegium,
dessen  Geschichrschreiber  er.  geworden  ist.  Sofern  die  gegenwärtige
  Sammlung  den  schriftstellerischen  Arbeiten  des  verewigten
  Verfassers  bestimmt  ist,  dörfte  es  zweifelhaft  seyn,
ob  diese  Aktenstücke  zu  ihrer  Aufgabe  gehören.  Der  Herausgeber
  trug  indeß  kein  Bedenken,  sie  dennoch  aufzunehmen.
Es  ist  schon  öfters  vermißt  worden,  daß  über  die  Art  und
Weise  der  Wirksamkeit  Spirtler's  in  seiner  praktischen  Laufbahn
  so-gar  nichts  in's.  Publikum  gekommen  sey.  Diese  zwei
schriftlichen  Abftimmungen,  nun  —  die  einzigen,  die  sich  in
seinen  Papitren  fanden  —  mmögen  vielleicht  dazu  dienen,  die
erwähnte  Lücke  einigermaßen  auszufüllen.  Sie  schienen  dem.
Herausgeber  nicht  nur  inxeressante  Proben,  der  Auffassungsgabe
  Spittler's  in  politischen  Angelegenheiten,  und  Belege,
wie  namentlich  der  Historiker  mit  dem  geübten  politischen
Blick  auch  in  der  Lösung  von  Fragen,  die  im  wirklichen  Leben
vorlagen,  sich  nicht  verläugnete,  sondern  er  bielt  sie  auch  an
sich  —  ob  mit  Recht  oder  mit  Unrecht,  mögen  kundige  Leser
entscheiden  —  für  der  Aufbewahrung  nicht  unwerthe  bistorischpolitische
  Beiträge.  Das  erste,  den  26.  Juni  4798  abgelegte,
  Votum  betrifft  eine  Differenz  der  Regierung  mit  den
Landsiänden  über  einen  Militär-Beitrag.  An  sich  freilich  keine
Angelegenheit  von  sonderlicher  Erheblichkeit.  Allein  wie  geistreich