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die  Behändlung  des  Stoffs,  bei  welcher  nicht  zu  vergessen
ist,  daß  hier  der  Rathgeber  des  Regenten  spricht;  welche  feine
politische  Winke  über  das  Verhältniß  der  Regierung  zu  den
Scänden,  und  die  ihnen  gegenüber  einzuschlagende  Taktik,  über
die  Nothwendigkeit,  in  dem  Benehmen  gegen  sie  die  bffentliche
  Meinung  zu  berücksichtigen,  ohne  jedoch  unzeitiger
Schwäche  sich  hinzugeben,  über  die  Gefahr,  in  solchen  inneren
Angelegenheiten  fremde  Vermittler  herbeizurusen  (S.  456  und
457,  S.  460,  461,  462);  endlich  welche  Pflichtmäßigkeit
im  Aussprechen  der,  obwohl  im  Augenblick  mißfälligen,  Wahrheit,
  mit  Beachtung  der  ehrerbietigsten  Form,  aber  ohne
Verläugnung  der  innigsten  Ueberzeugung!  Das  zweite  Votum
  betrifft  einen  Gegenstand  der  auswärtigen  Politik.  Als
kurz  nach  dem  Abschlusse  des  Friedens  von  Campo-Formio  die
zweite  Koalition  gegen  Frankreich  sich  bildete  und  ein  russisches
  Heer  unter  Suwarow  durch  Galizien  gegen  die  deutschen
Grenzen  heranzog,  übergab  den  2.  Januar  4799  die  franzdsische
  Gesandtschaft  auf  dem  Rastatter  Friedens-Kongreß  eine
drohende  Note,  mit  der  Erklärung,  daß  die  französische  Republik
  es  als  einen  Akt  der  Feindseligkeit  aufnehmen  werde,
weun  das  Reich  dem  Marsche  der  russischen  Truppen  durch
sein  Gebiet  nicht  wirksam  sich  widersetze.  Wie  die  würtembergische
  Comitial-Gesandtschaft  über  diese  Protestation  zu
instruiren  sey,  war  die  Aufgabe  eines  Gutachtens,  welches
der  Herzog  von  seinem  Gebeimen  Rathe  verlangte.-  Auch  hier
siand  das  Votum  Spittler's  der  persdnlichen  Neigung  des
Regenten  emgegen.  Die  von  ihm  empfohlene  Richtung  der
Politik  —  bei  deren  Beurtheilung  man  nicht  außer  Acht  lassen
darf,  wie  nahe  der  Reichs-Verband  seiner  Auflösung  war,
und  wie  wenig  daher  der  einzelne  deutsche  Staat  in  einer
gesammtvaterländischen  Politik  Halt  finden  konnte  —  wurde