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sich  endlich  verloren,  und  der  täuschende  Heiligkeitsnebel,  der
Alles  umgab,  was  siändisch  oder  landschaftlich  hieß,  ist  dem
Lichte  der  Wahrbeit  endlich  fast  ganz  gewichen.  Es  ging,
wie  es  gehen  mußte.  Die  landesherrlichen  Kollegien  sind  nach
und  nach  besser  besetzt  worden;  eine  unerschrockenere,  gebildetere
  Generation  ist  nachgewachsen,  und  man  sah  in  einzelnen
landesherrlichen  Kellegien  oft  solche  Beispiele  von  Rechtschaffenheir,
  Uneigennötzigkeit  und  Patriotismus,  die  man  bei  denen
  vergeblich  gesuchr  hätte,  deren  nähere  Pflicht  das  laute
Sprechen  für  Gemeinwohl  zu  seyn  schien.  Selbst  die  landesherrliche
  Finanz-Administration  hat  in  manchen  Ländern  an
zweckmäßiger  Verwendung  und  lichtvoller  Einrichtung,  verglichen
  mit  der  staͤndischen  oder  landschaftlichen  Ockonomie,  unendlich
  gewonnen.

Nun  bleibt  es  aber  in  der  politischen  Welk  ein  ewiges,
unveränderliches  Naturgesetz,  kein  Korps  im  Staate,  sey  es
noch  so  hoch  privilegirt  und  trage  es  auch  den  ehrwürdigsten
Namen,  kann  seinen  Einfluß  und  Ansehen  behalten,  sobald
die  persônliche  Achrung,  die  auf  dem  gekannten  Chorakter  und
der  gekannten  Aufklärung  der  Mitglieder  desselben  beruht,  vollig
zu  verschwinden  anfängt.  Ist  einmal  die  öffentliche  Meinung
von  dem  Korps  gewichen,  so  ist  der  hektische  Tod  desselben
gewiß,  und  freilich  gehdrt  denn  noch  leider  auch  zu  diesem
bektischen  Sterben,  daß  der  Kranke  selbst  seine  Gefahr  am  wenigsten
  ahnt.

Nur  noch  ein  paar  Worte  von  einigen  einzelnen  Stücken
dieser  Sammlung.

Beide  erste  Stücke  derselben,  sowohl  Kaiser  Karls  VII.
Bestätigungaller  wirtembergischen  Privilegien,
als  auch  die  Privilegien  und  Reversalien-Koufirmation
  des  regierenden  Herzogs  Karl  schienen