III.

Entwurf  einer  Geschichte  des  engern  landschaftlichen
  Ausschusses.  *)

Die  Geschichte  der  wirtembergischen  Landstände  hat  gleich
in  ihrem  ersten  Anfange,  so  wie  in  ihrer  ganzen  Entwickelung,
etwas  so  Auszeichnendes  und  Eigenthümliches,  daß  sie  wohl
die  schönsie  und  lebrreichsic  ihrer  Art.  ist.  Die  Verfassung  dieses
  Korps  hat  sich  nicht,  wie  es  sonst  von  einem  großen  Theil
der  übrigen  deutschen  Landstände  gilt,  aus  dem  Feudalsysteine
entwickelt;  sie  ist  nicht  bloß  den  Schicksalen  des  Grundeigenthums
  gefolgt;  auch  ist  hier  nicht  bloß  die  Erzählung  des  gewöhnlichen
  Kampfes,  der  schon  vor  Jahrhunderten,  wie  überall
so  auch  in  Deutschland,  zwischen  dem  Adel  und  dem  dritten
  Stande  ausbrach;  noch  zeigt  sich  hier,  wie  in  mancher
andern  deutschen  Geschichte,  der  Bewegung  und  des  Staubes
so  viel,  und  des  letzten  Werdens  oder  Bleibens  so  wenig,  daß
man  am  Ende  mit  Empfindungen  hinweggeht,  die  man,  zur
Ehre  der  Deutschen,  nicht  entwickeln  mag.  Es  ist  vielmehr
im  ganzen  Zusammenhange  eine  auszeichnende,  seltene  Reihe

*)  Ursprünglich  als  Anhang  zur  zweiten  Sammlung  einiger  Urkunden
  und  Aktenstücke  zur  neuesten  wirtembergischen  Geschichte,
S.  351—510,  erschienen.