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kommen  einen  Eid  schwoͤren,  daß,  wie  das  Kammergut  jetzt
zusammengebracht  sey,  so  sollte  es  ungetheilt  und  ungeschwaͤcht
auf  ewighin  beisammen  bleiben.

Praͤlaten  und  Ritter  haben  bloß  dazu  gerathen,  sie  aber,
die  Deputirten  der  Städte  und  Aemter,  gleichsam  als  Garants
  geschworen,  daß  Herzog  Eberhards  weise  Absichten  erfüllt
  werden  sollren.

Unstreitig  stand  auch  bei  ihnen  die  Gewißheit  der  Erfüllung.
  Wenn  nur  sie  nie  sich  trennen  ließen,  und  nur  sie
stets  dem  aͤltesten  Herrn  des  Hauses  Wirtemberg  treu  blieben,
und  so  die  Städee  und  Aemter  alle,  von  denen  sie  da  waren,
unter  einer  Regierung  vereinigt  sich  hielten,  so  schienen  gewiß
  auch  gesammte  Prälaten  und  Ritter,  so  verschieden  übrigens
  die  Verhältnisse  einzelner  zu  Wirtemberg  seyn  mochten,
einem  Strome  folgen  zu  müssen,  der  so  sicher  nur  nach  einem
  Ziele  hinzog.

Natürlich  waren  auch,  von  jetzt  an,  die  häufgerenu,
sammenkünfte  dieser  Deputirten  der  Städte  und  Aemter  unvermeidlich,
  und  je  schneller  nach  einander  die  Fälle  sich  zutrugen,
  daß  die  neugelegte  Grundvesie  des  wirtembergischen
Fürstenhauses  erschüttert  zu  werden  schien,  je  leichter  entstand
eine  Fertigkeit  des  Zusammenkommens,  und  eine  Sympathie,
die  für  die  Halrbarkeit  des  Korps  selbst  weit  wichtiger  war,
als  alle  kunstvollen  Organisationen  desselben  hätten  seyn  können.

Wer  nun  bei  Hofe  oder  wer  von  den  Großen  des  Landes
  das  Patriotenwerk  trieb,  der  bezog  sich  auf  diesen  Konvent
  oder  Deputirtenkorps,  sobald  die  Staatswirthschaft  zerfiel.
  In  der  That  gewann  auch  dieses  Korps  durch  jeden
neuen  Vertrag,  der,  seit  jenem  ersten  großen  Konvent,  zwischen
dem  regierenden  Eberhard  dem  älteren  und  seinem  Vetter
Eberhard  dem  jüngeren  geschlossen  worden,  denn  fast  jedesmal