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Wartgelder  oder  Besoldungen  beherzigke,  die  den  edlen  Vögten
  und  adelichen  Provisionern,  die  von  Hause  aus  dienten,
bestimmt  werden  sollten,  ?)  so  sah  man  wohl,  daß  er  der
Zuneigung  der  beiden  höheren  Klassen  trefflich  verfichert  seyn
konnte.

Er  war  aus  mehr  denn  einer  Ursache  ihrer  versichert.
Der  Adel  war  sich's  wohl  bewußt,  was  er  um  Herzog  Ulrich
verdient  habe,  und  wic  also  auch  Ulrich,  wenn  er  wieder  zurückkomme,
  ihm  lohnen  könne;  die  Prälaten  aber  waren  unstreitig
  unter  der  Streichischen  Regierung  gegen  das  große
Unglück,  das  um  diese  Zeit  aus  Sachsen  kam,  weit  mehr
gedeckt,  als  wenn  Herzog  Ulrich  sein  Fürstenthum  wieder  erhielt.


Doch  mußte  nun  aber  auch  der  dritte  Stand,  dessen
Wohlwollen  ohnedieß  fast  allein  den  ruhigen  Besitz  des  Landes
  entschied,  nothwendig  schnell  gewonnen,  und  zu  einer  thä-——

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ein  Graf  oder  Herzog  von  Wirtemberg  diese  Stelle  des  dirigirenden
  Ministers  einem  seiner  Landesprälaten  überlassen.  Die
Peränderungen,  die  man  aber  endlich  doch  in  diesem  ersten
Mane  wegen  der  Kanzlersstelle  machte,  ent'prangen  aus  Ursachen,
  deren  Entwickelung  hier  zu  weitläufig  seyn  würde,

?)  So  erscheint  hier  der  bekannte  Die  krich  Spät  als  Vogt  zu
Urach  mit  250  fl.  und  als  Provissoner  von  Haus  aus  mit
600  fl.  Dieß  zog  er  als  bloßes  Wartgeld,  denn  wenn  er  wirklich
  gesordert  und  gebraucht  werden  sollte,  so  sollte  er  doch
unterhalten  werden  wie  Andere,  ob  er  schon  hier  dreimal  gröberes
  Wartgeld  hatte,  als  die  Grafen  von  Oetingen,  von  Löwenstein,
  von  Helfenstein  und  von  Zollern.  Daneben  kommt
noch  vor:  Reinh.  Spaͤt,  als  Vogt  zu  Böblingen  mit  200  fl.,
ein  Steph.  Spät  unter  den  adelichen  Provisionern  mit  100  fl.,
ein  einäugiger  Hans  Spät  mit  80  fl.,  und  vollends  auch  noch
unter  den  zu  Fuß  gehenden  Provissonern  brachten  sie  einen
Ludwig  Spät  mit  80  fl.  an.