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tigen  Theilnehmung  an  den  wichtigsten  vorkommenden  Geschäften
  herbeigezogen  werden,  die  seinen  Gehorsam  bald  zum
freiwilligen  Gehorsam  machen  mochte.  Der  neue  Ausschuß
sollte  also  bloß  aus  Städre-Bürgermeistern  oder  Stadrdeputirten
bestehen.  Denn  was  dem  hohen  Herrn  Statthalrer  und  den
fürsichtigen  Mitregenten  desselben  ein  halb  Dutzend  solcher
Bürgermeister  oder  Stadtdeputirten  mitrieth,  das  ließen  sich
die  Bürgerschaften,  aus  deren  Mittel  jene  waren,  wohl  auch
gefallen,  und  wozu  die  größeren  Städte  des  Landes  sich  bequemten,
  dem  folgte  auch  das  Landvolk.

So  geschah's  denn  auch,  und  so  geschah's  sogleich.)
Man  fand  selbst  rathsam,  sogleich  zwei  Ausschösfe,  einen
kleinen  und  einen  großen,  zu  organisiren,  um  durch  jenen
dem  neuen  Institute  eine  Konzentrirung  zu  geben,  die  der
kraftvolleren  Wirksamkeit  der  Regierung  sehr  vortheilhaft  seyn
mußte,  und  durch  diesen  eine  allgemeinere  Theilnehmung  an  den
Schicksalen  des  neuen  Regiments  zu  befördern,  sobald  der
Fall  nur  der  Art  war,  daß  ohne  Gefahr  des  Verzugs  oder
der  Poblicität  mehrere  Nathgeber  gehört  werden  konnten.  7s)

»)  Schon  in  einem  Schreiben  Karls  V.  an  Regenten  und  Räthe
des  Fürstenthums  Wirtemberg,  das  kaum  drei  Monate  nach
erstgedachter  Instruktion  erging  (Worms  22.  März  1521),  wird
eines  solchen  landschaftlichen  Ausschusses  gedacht.

**)  In  den  kleinen  Ausschuß  kamen  damals:

Hans  Stickel  von  Stuttgart.  Hans  Ochsenbach,  von  Tübingen.
  Phil.  Tegen  von  Urach.  Claus  Fuchs  von  Schorndorf.
Martin  Hechtlin  von  Kirchheim.  Hans  Wernzhäuser  von
Göppingen.

In  den  großen  Ausschuß  kamen:

Hans  Glaser  von  Calw.  Martin  Hiller  von  Herrenberg.  Endris
  Hug  von  Bietigheim.  Jost  Schönwalter  von  Marpach-Hans
  Schertlin  von  Leonberg.  IJak.  Schnabel  von  Weinsberg-Zugeordnet
  aber  war  ihnen  Sebastian  Welling  von  Stuttgart-