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und  wenn  sechs,  die  aus  andern  Städten,  als  jene  ersteren
Deputirten,  genommen  waren,  noch  hinzukamen,  so  hieß  es
der  große  Ausschuß.  ?)  Gerade  also  eben  dieselbe  Anzahl
von  Städtedeputirken,  die  bis  jetzt  noch  in  diesen  Ausschüssen
geblieben  ist,  so  sehr  sich  sonsi  auch  Zeiten  und  Umstände  geändert
  haben.

Unter  allen  zwölf  Mirgliedern  aber  war  kein  Prälat  und
kein  Nitter.  5)  Man  blieb  also  genau  dabei,  wie  der  neue
Landesherr  verlangt  hatte.  Aber  sogar  auch  nicht  einmal  zu
der  vom  Kaiser  übertragenen  Mdministration  des  Kammerguts
wurde  irgend  einer  der  Prälaten  zugelassen,  769)  obschon  der
Kaiser  selbst  gleich  aufangs  erklärt  hatte,  daß  neben  den
drei  siädtischen  Deputirten,  und  neben  dem  Rentmeister,  den
er  setzen  wolle,  auch  ein  Prälat  mit  dabei  seyn  müsse.  )

»)  S.  oben  Anmerkung  25)  Seite  31.

*x)  Fast  sollte  man  glauben,  bei  Errichkung  des  Ausschusses  von
1554  sep  es  auch  im  ersten  Plane  gewesen,  denselben  bloß  aus
Städtedeputirten  zu  komponiren,  und  keinen  Prälaten  dazu  zu
nehmen.  Dieß  könnte  die  Idee  noch  mehr  bestärken,  daß  man
1554  das  zum  Muster  genommen,  oder  unter  gewissen  Modifikationen
  gleichsam  wieder  eingeführt  habe,  was  schon  unter
der  östreichischen  Regierung  gangbar  gewesen  war.  Es  hieß
nämlich  1554  im  Antrag  der  Srände:  „welch  kleinen  Ausschuß
  wir  aus  sechs  Städten  mit  sechs  sondern
benennten  Personen  verordnen  wollen.“  S.  das
Schreiben  des  engern  landschaftlichen  Ansschusses  an  den  Stuttgarter
  Stadtmagistrat  vom  9.  Juli  1793.

x*x*)  S.  die  Urkunde  vom  2.  Juni  1522  am  angezogenen  Orte  bei
Sattler,  wo  bloß  die  drei  Administratoren  Ulrich  Winzelhäuser
von-  Stuttgart,  Kilian  Feßler  vom  Tübingen  ulid  Caspar  Ryz
von  Göppingen  genannt  werden.  Eines  Prälaten  wird  in  der
ganzen  Urkunde  nicht  gedacht.

4)  Dieß  erhellt  nicht  nur  aus  der  schon  oben  angefübrten  Instruktion
  Karls  V.,  sondern  auch  aus  dem  Etat  der  Ausgaben,  der
4520  entworfen  worden  ist,  wo  es  hiißt:

Spittler's  sämmtliche  Werke.  XIII.  Bb.  5