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mung  irgend  eines  ständischen  Aus#chusses  wirksam  wurde;
aber  man  wollte  es  ihrem  alleinigen  Gutdünken  nicht  überlassen,
  ob  ein  Nothfall  wirklich  da  sey,  und  man  glaubte
billig  auf  den  treueren  Beistand  der  Landeseinwohner  zählen
zu  können,  wenn  selbst  auch  der  ständische  Ausschuß  den
Nothfall  des  Geldgebens  oder  Kriegführens  anerkannt  habe.
Daß  die  Regierung  oft  lieber  mit  dem  engen  oder  höchstens
noch  mit  dem  großen  Ausschusse,  als  mit  dem  ganzen  Landes-Konvente
  negociiren  werde,  sah  man  wohl  voraus,)  und  daß
Karl  oder  Ferdinand  oder  ihr  Statthalter  oft  von  einem  Nothfall
  sprechen  würden,  wo  kein  Nothfall  da  zu  seyn  schien,  war
nach  aller  Wahrscheinlichkeit  zu  erwarten,  aber  hier  denn
mochte  sich  auch  das  Pflichtgefühl  redlicher  Landesrepräsentanten
  zeigen.  Sie  mochten's  einst  beim  Landtage  verantworten,
  ob  man  die  langsame  oder  lescht  laut  werdende
Einholung  des  allgemeinen  Konsenses,  ohne  sichtbare  Gefahr
des  Gemeinwohls,  nicht  habe  wagen  können.

Weit  verwickelrer  schien  das  Verhältniß  des  Ausschusses
und  der  neu  ernannten  ständischen  Kammer-Adminisiratoren
zu  werden.  Man  kounnte  letzrere  nicht  voͤllig  unabhängig  von
Ersterem  werden  lassen,  sonst  war  ihr  Amt  von  einer  gar  zu
gefährlich  großen  Macht.  Man  konnte  aber  auch  die  ständischen
  Kammer-Administratoren  dem  neuen  Ausschusse  nicht
ganz  subordiniren,  sonst  wurde  der  letztere  in  Kurzem  der

*)  Ferdinand  schrieb  1529  seinem  Statthalter  und  Räthen  ganz
unverholen,  sie  möchten  bei  den  vorhabenden  Allianztraktaten
mit  den  katholischen  Kantons  einen  Landtag  so  viel  möglich
vermeiden,  und  nur  mit  dem  Ausschusse  sich  einlassen.  Allein
der  Ausschuß  fand  doch  die  Sache  zu  bedenklich;  es  mußte  ein
Landtag  gehalten  werden,  und  die  Sache  kam  auch  auf  dem
Landtage  nicht  zu  Stande.  Sattler  Thl.  II.  S.  187.

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