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wahre  Herr  des  Landes.  Selbst  das  ständische  Gesammtkorps
würde  sich  bald  sehr  uͤbel  dabei  befunden  haben,  wenn  es  so
aus  seinem  eigenen  Schcoße  einen  neuen  Landesherrn  hätte
entstehen  lassen.  Unvermeidlich  wäre  es  wohl  schuell  genug
zwischen  dem  Landesherrn,  den  der  schwäbische  Bund  gesetzt
hatte,  und  dem,  der  sich  aus  dem  neuen  Iunstitute  entwickelt
hätte,  zu  Treibereien  oder  Koalirionen  gekommen,  bei  denen
man  sich  immer  auf  Kosten  des  gemeinen  Wohls  gezankt
oder  vereinigt  haben  würde.  Viel  lag  also  an  einer  richtigen
HOrganisirung  des  Verhälmisses  des  neuen  Ausschusses  und  der
ständischen  Kammer-Administratoren.

Fast  gab  cs  aber  diesem  Ausschusse  oder  diesen  Ausschüfsen,
  —  denn  wahrscheinlich  durste  der  kleine  hier  nicht  allein
handeln,  sondern  der  große  mußte  herbeigerufen  werden,  —  fast
gab  es  ihnen  schon  zu  viel  Gewalk,  daß  sie,  wenn  kein  Landtag
  beisammen  war,  die  vakant  gewordene  Stells  eines  Kammet-Administrators
  ersetzen  durften.  Auch  schien  es  die  natürliche
  Zunahme  ihrer  Gewalt  befördern  zu  müssen,  daß  sich
nie  eine  gewisse  persönliche  Amtsautorikät  der  Kammer-Administratoren
  bilden  konnte,  weil  alle  Jahre  einer  derselben  abging,
bingegen  ihr  Korps  böllig  unverändert  blieb,  bis  etwa  wieder
ein  neuer  Landtag  neue  Verfügungen  traf.  Ohnedieß  war's
auch  jenen  zur  ausdrücklichen  Pflicht  gemacht,  daß  sie  auf
die  Ausschüsse  ihr  Aufsehen  habden  müßten.  Sie  sollten  es
den  Ausschüssen  melden,  wenn  ihnen  bei  ihrem  Amt  Eimrag
geschehe,  und  als  ob  sie  ein  untergeordnekes  Korps  wären,
Verhalrungsbefehle  derselben  erwarten.  Dabei  war  sogar  noch
als  allgemeine  Grundregel  angenommen,  daß  sie  nichts  signiren
  und  nichts  unterschreiben  sollten,  was  nicht  vom  Landtage
oder  von  den  Ausschüssen  berathschlagt  und  bewilligt  worden
sey.  So  schien  also  doch  die  ganze  wahre  Gewalt  der  Kammer-