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Administration  endlich  dem  kleinen  oder  großen  Ausschusse  zufallen
  zu  müssen.

Doch  dagegen  half  wieder,  daß  künftighin  auch  kein
Missiv  oder  irgend  etwas  Anderes  von  gemeiner  Landschaft
oder  von  Ausschuß  wegen  ausgehen  dürfte,  es  sey  denn  zuvor
von  allen  drei  landschaftlichen  Kammer-Administratoren  unterschrieben
  und  gesiegelt.  Auch  waren's  nicht  die  gewöhnlichen
bleibenden  Ausschüsse,  vor  welchen  die  Kammer-Administratoren
  jährliche  Rechnung  zu  thun  batten,  sondern  der  Landtag
selbst  behielt  sich  vor,  diese  Rechnung  entweder  vor  dem  Gesammtkorps
  abhören  zu  lassen,  oder  jedesmal  eine  eigene  Deputation
  zu  ernennen.  Ueberdieß  war's  in  der  That  doch
ein  hoher  Vorzug,  den  jene  drei  Kammer-Administratoren  genossen,
  und  den  sie  vielleicht  bald  gegen  die  Regierung,  bald
selbst  auch  gegen  die  Sechs-Maͤnner  als  Schreckniß  oder  als
kraftvolles  Mittel  brauchen  konnten,  daß  sie  die  Ausschuͤsse,
ganz  oder  theilweise,  so  oft  es  ihnen  noͤthig  schien,  zusammenrufen
  durften.

Freilich  gab  aber  dem  ganzen  Systeme  nichts  mehr  Versicherung,
  als  daß  häufig  allgemeine  Landtage  zusammenkamen,
  daß  man  nicht  bloß  einander  schrieb,  oder  in  einzelnen
Fällen  Vollmachten  einholte,  sondern  persönlich  zusammenkam.
So  konnte  das  eingeschränkte  Mandat  der  Ausschüsse  weit
weniger  vergessen  werden,  und  so  blieb  man  auch  weit  allgemeiner,
  als  in  nachfolgenden  Zeiten,  im  Gange  der  Geschäfte.
Man  konnte  mit  mehr  Kunde  der  Angelegenheiten  votiren,  und
also  auch  selbstständiger  votiren.  Man  hörte  sich  wechselseitig,
und  belehrte  sich  wechselseitig.  Die  unwissenden  oder  trägen
Menschen,  die  sich  bei  einem  bloßen  Vollwachteinholen  ganz
bequem  immer  mit  einer  Generalvollmacht  geholfen  hätten,
konnten  hier  der  Nothwendigkeit  kaum  ausweichen,  bisweilen